Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen

Im April 2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen neuen Förderaufruf veröffentlicht, der an das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 ff.“ anknüpft.
Dieses Sofortprogramm zielte darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und Städte dabei zu unterstützen, neue Ideen gegen Leerstand in zentralen Lagen zu entwickeln. Die Zentren sind nach dem Leitbild der europäischen Stadt multifunktionale Orte, für die der stationäre Einzelhandel eine wichtige Leitfunktion übernimmt.

Im Rahmen des neuen Förderangebots mit dem Titel „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ werden weitere Finanzmittel in Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro zur Unterstützung innenstadtstärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Landesprogramms endet am 31. Dezember 2026.

Anmietungsfonds

Friedrichstraße (©Landeshauptstadt Düsseldorf)

Anmietungsfonds

Aufgrund der Erfahrungen, die im Förderzeitraum von 2020 bis 20223 gesammelt wurden, hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf nur für die Friedrichstraße für den Baustein Verfügungsfonds Anmietung beworben. Da jedoch die Landesmittel hierfür nicht bewilligt wurden, wurden kommunale Mittel in Höhe von 60.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2026 per Ratsbeschluss bereitgestellt.
Diese sollen nun genutzt werden, um in der Friedrichstraße, die aufgrund der anhaltenden Baustellen besonders von Leerständen betroffen ist, wieder zu beleben. Dafür wurde eine Vergaberichtlinie verfasst, die eine unkompliziertere Förderung der Ladenmiete zum Zweck hat. Dieses ist möglich, da keine Bindung mehr an die Vorschriften des Landesprogramms mehr bestehen.
In der letzten Förderperiode hat sich gezeigt, dass in den anderen Konzentrationsbereichen wenig von dem Förderbaustein des Landesprogramms Gebrauch gemacht wurde, da zum einen die Bereitschaft der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zur (vorgeschriebenen) Reduzierung der Ladenmiete gering war und zum anderen das vorgeschriebene Procedere sich als aufwendig herausstellte.

Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadtqualitäten

Zentrenmanagement (©Landeshauptstadt Düsseldorf)
Zentrenmanagement (©Landeshauptstadt Düsseldorf)

Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadtqualitäten

Die Stadt Düsseldorf hat sich auf der Grundlage des Rahmenplans Einzelhandel und dem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept zum Thema Handel im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ für die Fördergegenstände „Anstoß eines Zentrenmanagements“ und „Innenstadtqualitäten“ im Bereich der zentralen Lagen Innenstadt Ost, Innenstadt West, Friedrichstraße, Heyestraße-Süd und Gumbertstraße beworben.
Vom Land bewilligt wurden allerdings nur finanzielle Mittel für den Konzentrationsbereich Ost in Höhe von 90.000 Euro für den Baustein „Anstoß eines Zentrenmanagements“ und von 36.000 Euro für den Baustein „Innenstadtqualitäten“. Es stehen mit dem kommunalen Eigenanteil insgesamt 210.000 Euro für beide Bausteine zur Verfügung.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat aufgrund von Anträgen verschiedener Fraktionen und der ausdrücklichen Befürwortung der Fortsetzung der Zentrenmanagements von Industrie- und Handelskammer und des Handelsverbandes daraufhin beschlossen, für die vier Konzentrationsbereiche, die nicht gefördert werden, die Mittel in voller Höhe selbst zu tragen. Bis Ende 2026 stehen für die fünf Geschäftslagen nun folgende Mittel zur Verfügung: Übersicht Zentrenmanagements 2024 - 2026.