Im April 2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen neuen Förderaufruf veröffentlicht, der an das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 ff.“ anknüpft.
Dieses Sofortprogramm zielte darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und Städte dabei zu unterstützen, neue Ideen gegen Leerstand in zentralen Lagen zu entwickeln. Die Zentren sind nach dem Leitbild der europäischen Stadt multifunktionale Orte, für die der stationäre Einzelhandel eine wichtige Leitfunktion übernimmt.
Zur Verstetigung der im letzten Förderzeitraum angestoßenen Zentrenmanagements in den fünf Konzentrationsbereichen Innenstadt Ost und West, Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße-Süd wurden von der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderbausteine “Verfügungsfonds Anmietung” (nur Friedrichstraße), „Anstoß eines Zentrenmanagements“ sowie „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ entsprechende Förderanträge eingereicht.
Förderfähig im Rahmen des Bausteins “Verfügungsfonds Anmietung” sind unter anderem die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung.
Förderfähig im Rahmen des Bausteins „Anstoß eines Zentrenmanagements“ sind Maßnahmen, wie Koordinations- und Kommunikationsarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren der Innenstadtentwicklung oder auch Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Verstetigung der im Rahmen des Sofortprogramms angestoßenen Zentrenmanagements dienen. Für jeden Konzentrationsbereich können zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 150 Tsd. Euro beantragt werden.
Förderfähig im Rahmen des Bausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sind u. a. die Anschaffung von generationengerechten Möblierungselementen im öffentlichen Raum oder auch Stadtgrün-Elementen und Kunstobjekten.
Der Förderanteil des Landes beträgt 60 %. Die restlichen 40 % muss die Landeshauptstadt Düsseldorf bereitstellen.
Da das Land aufgrund der großen landesweiten Nachfrage nur für den Konzentrationsbereich Ost entsprechende Mittel bewilligt hat, hat der Rat der Landeshauptstadt beschlossen, auch für die anderen Konzentrationsbereiche die Mittel in der Höhe, wie sie beim Land beantragt wurden, allein aus den städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
So können die im Förderzeitraum 2020 bis 2023 begonnenen Initiativen in den einzelnen Konzentrationsbereichen bis Ende 2026 fortgesetzt werden.