Zusatzvereinbarung zum Theatergemeinschaftsvertrag
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Redaktioneller Stand: Oktober 1997 |
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1. Die Ergebnisse künftiger Tarifabschlüsse stellen die oberste Orientierungslinie für die Entwicklung des DOR-Budgets dar. Bereits gefaßte Beschlüsse (Budget-Deckelung für 93/94 und 94/95) bleiben hiervon unberührt.
2. Die Gesellschafter der DOR erwarten auf der Basis externer gutachterlicher Vorschläge eine weitere Einsparung von mindestens 5% des DOR-Budgets, die spätestens ab der Spielzeit 95/96 voll wirksam werden soll.
3. Zur Frage der Einnahmeverantwortung (Städte oderDOR) wird bis zum 30. Juni 1994 ein Gutachten durch die Rechnungsprüfungsämter beider Städte mit einer einheitlichen Beschlußempfehlung vorgelegt.
4. Bei der Vertragsverlängerung der DOR Leitung sollen Grundsatzfragen, wie z.B. die Kompetenzverteilung und eine ergebnisorientierte Dotierung, neu diskutiert werden.
Düsseldorf, den 13. Juli 1993
Landeshauptstadt Düsseldorf
Dr. Hölz
Oberstadtdirektor
Grosse-Brockhoff
Kulturdezernent
Duisburg, den 13. Juli 1993
Stadt Duisburg
Dr. Klein
Oberstadtdirektor
Dr. Magdowski
Kulturdezernentin