Zusatzvereinbarung zum Theatergemeinschaftsvertrag
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Redaktioneller Stand: Oktober 1998 |
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Zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberstadtdirektor und den Kulturdezernenten, und der Stadt Duisburg, vertreten durch den Oberstadtdirektor und der Kulturdezernentin, wird folgende Zusatzvereinbarung zu § 10 Abs. 2 des Theatergemeinschaftsvertrages getroffen:
§ 1
Die Stadt Düsseldorf verpflichtet sich, die Stadt Duisburg von allen bestehenden oder künftig entstehenden vertraglichen, tarifrechtlichen, beamten- und versorgungsrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen des auf die Deutsche Oper am Rhein/Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg - GbR - überzuleitenden Personals freizustellen.
§ 2
Die Stadt Düsseldorf wird die Stadt Duisburg ferner von allen evtl. Schadenersatzansprüchen freistellen, die überzuleitende Mitarbeiter/innen im Rahmen einer ausschließlich auf das Opernhaus Düsseldorf bezogenen Tätigkeit erlangen.
§ 3
§§ 1 und 2 gelten entsprechend für solche Mitarbeiter/innen, die künftig als Nachfolger ehemaliger städtischer Mitarbeiter von der Deutschen Oper am Rhein/Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg - GbR - eingestellt werden, soweit sich die Tätigkeit ausschließlich auf das Opernhaus Düsseldorf bezieht.
§ 4
Scheiden Mitarbeiter/innen der ehemaligen städtischen Theaterverwaltung Düsseldorf aus und werden deren Aufgaben sodann von Mitarbeitern/innen der Deutschen Oper am Rhein/ Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg - GbR -, wahrgenommen, die aus dem Gemeinschaftsetat bezahlt werden, ist im Einzelfall zwischen den Kulturdezernenten beider Städte aufgrund der jeweiligen neuen Aufgabenbeschreibungen und ausgewiesenen prozentualen Aufgabenanteilen zu ermitteln, welche Kosten für die anteilige Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und daher vom Haushalt der Stadt Düsseldorf (Sonderhaushaltsplan der Deutschen Oper am Rhein/Betrieb Düsseldorf) zu übernehmen sind.
Düsseldorf, den 22. April 1997 Dr. Hölz Oberstadtdirektor Grosse-Brockhoff Beigeordneter | Duisburg, den 22. April 1997 Giersch Oberstadtdirektor Dr. Magdowski Beigeordnete |