1 | Schriftliche Auskünfte, Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse oder ähnliche Leistungen, soweit in den Tarifstellen 6, 7, 11, 12, 16 und 17 sowie 19 bis 25 nicht etwas anderes bestimmt ist, je Auskunft, Bescheinigung usw. | 1,50 bis 75,00 |
2 | Abschriften, Auszüge und Ausfertigungen, soweit in der Tarifstelle 12 nicht etwas anderes bestimmt ist, je angefangene Seite | |
| bei einem Format bis DIN A 4 | 1,80 |
| bei einem größeren Format | 3,60 |
| Für Abschriften und Auszüge, die einen besonderen Aufwand erfordern (fremdsprachliche oder schwer lesbare Texte, Tabellen u. ä.), wird die doppelte Gebühr erhoben. | |
3 | Ablichtungen, ausgenommen solche von kartographischen Karten und Plänen, soweit in den Tarifstellen 13 und 15 nicht etwas anderes bestimmt ist, je Seite | |
| bei einem Format bis DIN A 4 | 0,50 |
| bei einem Format von DIN A 3 | 1,00 |
| bei einem größeren Format | 1,50 |
4 | Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens | 1,50 |
5 | Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Zeichnungen u. ä.) je Seite | 2,50 |
6 | Bewilligung von Fördermitteln nach den städt. Richtlinien zum Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen | 0,4 % der bewilligten Zuschuss- summe |
7 | Bescheid zur Zweckentfremdung von Wohnraum | |
| Grundgebühr | 100,00 bis 300,00 |
| Zusatzgebühr je Wohnung | 50,00 |
8 | Versand von Akten an Dritte durch das Amt für Einwohnerwesen und das Amt für Migration und Integration je durchgeführte Sendung | 12,00 |
9 | Bezahlung mit Bargeld im Amt für Einwohnerwesen und im Amt für Migration und Integration je Bezahlvorgang ab einer Höhe von 10 Euro | 1,00 |
11 | Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf | 76,00 |
12 | Zusammenstellung von Phasenplanunterlagen für Lichtzeichenanlagen, je Vorgang | 25,00 bis 50,00 |
13 | Ausstellen einer Zweitausfertigung von Steuerbescheiden, Ersatz einer Hundesteuermarke nach Verlust | 2,50 |
14 | Bescheinigung in Steuersachen | 10,00 |
15 | a) Gewährung von Einsicht in Hausakten des Bauaufsichtsamtes, je Einsichtnahme | 5,00 |
| b) Ablichtungen oder Vervielfältigungen aus Hausakten des Bauaufsichtsamtes bei einem Format bis DIN A 3, je Seite | 2,00 |
16 | Ablichtungen oder Vervielfältigungen aus dem Kanalbestandskartenwerk des Stadtentwässerungsbetriebs, je Seite | |
| bei einem Format bis DIN A 4 | 2,50 |
| bei einem Format bis DIN A 3 | 3,00 |
17 | Mikroverfilmung, 1 bis 10 Aufnahmen | 2,50 |
| je weitere Aufnahme | 0,25 |
19 | Entscheidung über die Zustimmung für die Beseitigung oder Einleitung von Niederschlagswasser nach § 4 Abs. 4 der Abwassersatzung | 80,00 |
20 | Entscheidung über die Erlaubnis bei Überschreitung der Einleitungsbeschränkungen nach § 7 Abs. 5 der Abwassersatzung | 106,00 |
21 | Entscheidung über die Erlaubnis bei Abweichungen von den Untersuchungsmethoden nach § 7 Abs. 6 der Abwassersatzung | 80,00 |
22 | Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung gefährlicher Stoffe nach § 7 Abs. 8 der Abwassersatzung | 106,00 |
23 | Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung von Grundwasser und Dränagewasser nach § 7 Abs. 9 der Abwassersatzung | 106,00 |
24 | Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Abwassereinleitung von einem Toilettenwagen in die öffentliche Abwasseranlage nach § 11 Abs. 2 der Abwassersatzung | 25,50 |
25 | Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 BauGB über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts | 65,00 |
26 | Für Leistungen des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen - Verm. GebO NW (SGV NW 7134) - in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Sind Leistungen in der Verm. GebO NW nicht enthalten, gelten die Tarifstellen 1 bis 5. | |
27 | Bewilligung von Fördermitteln nach den städt. Eigentumsförderungsrichtlinien | 350,00 Euro zzgl. 0,4 % der bewilligten Darlehens- summe |
28 | Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Grunderwerbsförderungsrichtlinien | 0,6 % der bewilligten Darlehens- summe |
29 | Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Richtlinien für die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand | 0,4 % der bewilligten Zuschuss- summe, mindestens 60,00 Euro |
30 | Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Wohnberatungsrichtlinien für die Förderung von | |
| a) Wohnungsanpassungen, je Wohnung | 0,4 % der bewilligten Zuschuss- summe, mindestens 60,00 Euro |
| b) Umzügen, je Umzug | 30,00 Euro |
31 | Bearbeitung eines Antrags auf Verlegung einer neuen bzw. Änderung einer vorhandenen Telekommunikationslinie gemäß § 50 Abs. 3 TKG | |
| je laufender Meter Telekommunikationslinie | 1,50 |
| mindestens je Antrag | 75,00 |
32 | Bearbeitung eines Antrags zur Realisierung kurzfristiger Maßnahmen in Verbindung mit der Verlegung einer neuen bzw. Änderung einer vorhandenen Telekommunikationslinie gemäß § 50 Abs. 3 TKG | |
| je laufender Meter Telekommunikationslinie | 2,00 |
| mindestens je Antrag | 150,00 |
33 | Nachträgliche Bearbeitung von Einzelanträgen für die Errichtung von Abzweigkästen (AZK) und Kabelverzweigerkästen (KVZ) mit Ausnahme von Hausanschlußmaßnahmen | |
| je Einzelantrag | 100,00 |
34 | Bearbeitung eines Antrags zur Errichtung von Verteilerschränken | |
| je Standort | 75,00 |
| je Ortsbesichtigung | 35,00 |