1. | Krankentransporteinsätze | |
1.1 | Beförderung einer Person innerhalb des Stadtgebietes | |
1.1.1 | Fahrt zur Abholstelle und Transport | 345,13 EUR |
1.1.2 | Weiter- bzw. Rückfahrt - mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Wartezeit (höchstens 15 Minuten) abgegolten - | 345,13 EUR |
1.1.3 | Die weitere Wartezeit wird gemäß Ziffern 4.3 und 4.4 berechnet. | |
1.2 | Beförderung einer Person außerhalb des Stadtgebietes Für die Fahrt außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffern 1.1.1, 1.1.2 und ggf. 1.1.3 je Kilometer der Hin- und Rückfahrt | 6,40 EUR |
1.3 | Beförderung mehrerer Personen Bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug erhöht sich die Gebühr gemäß Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 um 50 %. Diese erhöhte Gebühr wird von den beförderten Personen zu gleichen Anteilen erhoben. | |
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2. | Notfalleinsätze | |
2.1. | Beförderung einer Person innerhalb des Stadtgebietes | |
2.1.1 | Fahrt zur Abholstelle und Transport | 940,23 EUR |
2.1.2 | Weiter- bzw. Rückfahrt - mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Wartezeit (höchstens 15 Minuten) abgegolten - | 940,23 EUR |
2.1.3 | Die weitere Wartezeit wird gemäß Ziffern 4.3 und 4.4 berechnet. | |
2.2 | Beförderung einer Person außerhalb des Stadtgebietes für die Fahrt außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und ggf. 2.1.3 je Kilometer der Hin- und Rückfahrt | 6,40 EUR |
2.3 | Beförderung mehrerer Personen Bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug erhöht sich die Gebühr gemäß Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 um 50 %. Diese erhöhte Gebühr wird von den beförderten Personen zu gleichen Anteilen erhoben. | |
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3. | Gebühren für notärztliche Leistungen | |
3.1 | Notarzteinsatzfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung | 588,20 EUR |
3.2 | Notarztgebühr | 375,80 EUR |
3.3 | Gebühr für ein Notarzteinsatzfahrzeug gesamt | 964,00 EUR |
3.4 | Arztbegleitende Intensivverlegung im Rendezvous-System (inkl. Notarzteinsatzfahrzeug) | 1.904,23 EUR |
3.5 | Arztbegleitende Intensivverlegung (ohne Notarzteinsatzfahrzeug) | 1.316,03 EUR |
3.6 | Nachrichtlich: Bei anschließender Beförderung wird die Notfalleinsatzgebühr erhoben. | |
3.7 | Begleitung durch den Notarzt außerhalb des Stadtgebietes | |
3.7.1 | im Notarzteinsatzfahrzeug außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffern 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 und ggf. 2.1.1 je Kilometer der Hin-und Rückfahrt | 6,40 EUR |
3.7.2 | außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze für Notarzt-Personalkosten zusätzlich ab der 2. Einsatzstunde je Std. | 89,81 EUR |
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4. | Vorsorgliche Bereitstellung eines Krankenkraftwagens auf Anforderung | |
4.1 | Grundgebühr Krankentransportwagen (erste Stunde) | 345,13 EUR |
4.2 | Grundgebühr Rettungswagen (erste Stunde) | 940,23 EUR |
4.3 | jede weitere Stunde pro Fahrzeugbesatzung | 166,60 EUR |
4.4 | für die letzte angefangene Stunde wird bis zu 30 Minuten der halbe Stundensatz, über 30 Minuten der volle Stundensatz berechnet | |
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5. | Blutkonserven-, Medikamenten- und Organtransporte | |
| Für diese Transporte werden Entgelte nach der Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen und Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf erhoben. | |
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6. | Reisekosten | |
| Sofern bei einem Krankentransport oder Notfalleinsatz Kosten für Verpflegung und/oder Übernachtung anfallen, werden diese im Rahmen der jeweils gültigen Fassung des Landesreisekostengesetzes (LRKG) NW abgerechnet. |