Anlage 2 zur Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2019 (Ddf. Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2019); In-Kraft-Treten: 01.01.2020
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 45 vom 12.11.2016
Redaktioneller Stand: Januar 2020
Tarife zu § 3
lfd. Nr.
Gebühr
1.
Durchführung einer Brandverhütungsschau einschließlich Vorbereitung und /oder Nachbereitung sowie für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes im Sinne des § 25 BHKG entsprechend dem Zeitaufwand
1.1
Personalverrechnungssatz je Stunde und eingesetzter Beamtin / eingesetztem Beamten