Treuhandvertrag zur Satzung der "Stiftung niederländische Glassammlung Knecht-Drenth"
vom 24. Oktober 1997
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Redaktioneller Stand: Oktober 1998 |
Redakioneller Stand: Oktober 1998
Treuhandvertrag
zwischen Herrn Tijmen Knecht
und Frau Helen M. Knecht-Drenth,
wohnhaft in 1000 BP Amsterdam, Brouwersgracht 78
- nachstehend "Stifter" genannt -
und der Landeshauptstadt Düsseldorf,
vertreten durch den Oberstadtdirektor,
dieser vertreten durch den Kulturdezernenten Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff
- nachstehend "Treuhänder" genannt -
Die Stifter haben in den vergangenen Jahrzehnten eine umfangreiche Sammlung niederländischen Glases, insbesondere der Manufaktur Leerdam, entworfen von führenden Designern wie A. D. Copier, de Bazel, de Lorm, Meydam u. a. aufgebaut und diese dem Glasmuseum Hentrich im Kunstmuseum Düsseldorf im Ehrenhof als einem der bedeutendsten Glasmuseen der Welt geschenkt. Der Wert der Schenkung beträgt ca. 350.000,00 DM.
Um einen weiteren Ausbau dieser Glassammlung sicherzustellen und diese um die wichtigste holländische Glassammlung außerhalb der Niederlande zu ergänzen und damit einen Beitrag zur europäischen Glaskunst zu leisten, errichten die Eheleute Tijmen Knecht und Helen Knecht-Drenth hiermit die
"Stiftung niederländische Glassammlung Knecht-Drenth"
Sie statten die Stiftung mit einem Anfangskapital von 100.000,00 DM aus. Eigentümer dieses Anfangskapitals wird der Treuhänder, der die Stiftung als treuhänderische Stiftung führt. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt gemäß nachstehender Satzung. Der Treuhänder verpflichtet sich, das gestiftete Vermögen ausschließlich für Zwecke der nachstehenden Satzung zu verwenden und sachgerecht zu verwalten.
Düsseldorf, den 24. 10. 1997
Landeshauptstadt Düsseldorf
Tijmen Knecht
In Vertretung
H. H. Grosse-Brockhoff
Helen M. Knecht-Drenth
Im Auftrag
Dr. Ricke