Gebührentarif mit Rahmengebühren für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 19 ÖGDG NRW)

vom 02. Juni 2014

Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 28 vom 12. Juli 2014
Redaktioneller Stand: Juli 2014


zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2016 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 31.12.2016); In-Kraft-Treten: 01.01.2017

Tarifziffern Leistung, Amtshandlung oder Tätigkeit Rahmengebühr
1-16 Ärztliche Zeugnisse, Gutachten, Bescheinigungen, sonstige Amtshandlungen 5,00 bis 720,00

Durch das Gesundheitsamt festgelegte Regelgebühren für ständig wiederkehrende Amtshandlungen nach Maßgabe des § 2 der Gebührensatzung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf

Tarifstelle Gegenstand Gebühr EUR
1 Teilgutachten oder kurze Formbogengutachten ohne nähere gutachtliche Äußerung, z. B.: Befundscheine, Zeugnisse) 44,00
2 Gutachten im Rahmen des Prüfungsausstiegs 145,00
3 Zeugnis über ärztlichen Befund mit gutachterlicher Äußerung 137,00
4 Zahnärztliches Gutachten - üblicher Aufwand - 64,00
5 Zahnärztliches Gutachten
— hoher Aufwand (Implantologie, Kieferchirugie etc.)
354,00
6 Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis eines HIV-Tests 24,00
7 Pflegeheimunterbringung 194,00
8 Gutachten mit körperlicher Untersuchung und / oder aufwäniger Begründung 313,00
9 Gutachten mit körperlicher Untersuchung und / oder wissenschaftlicher Begründung 445,00
10 Ausfertigung und Aushändigung von Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen gemäß § 28 Abs. 3 der Röntgenverordnung (RöV) 12,00
11 Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der z. Zt. gültigen Fassung gebührenpflichtig sind 0,7 bis 1,8fache Sätze für Sonderleistungen gemäß den Abschnitten A, E und O; 0,7 bis 1,15fache Sätze für Sonderleistungen gemäß Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses; 0,7 bis 2,3fache Sätze für Sonderleistungen gemäß den übrigen Abschnitten des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ
12 Amtshandlungen oder Leistungen zahnärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der z. Zt. gültigen Fassung gebührenpflichtig sind 0,7 bis 2,3fache Sätze für Sonderleistungen nach der Gebührenordnung
13 Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der z. Zt. gültigen Fassung gebührenpflicihtig sind Ein-kommazweifache Sätze für Sonderleistungen nach den Gebührenordnungen
14 Urinscreening 53,00
15 Haarentnahme mit Beauftragung einer Betäubungsmittelanalyse 60,00
16 Blutentnahme mit Beauftragung einer Btm-Analyse 53,00
  • zuzüglich Auslagen,
  • zuzüglich Erstattung von Sonderleistungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. nach dem Justizvergütungs-und Entschädigungsgesetz JVEG.