Berechnung Kfz – Stellplätze im Wohnungsbau zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)
vom 28.08.2019
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Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 37 vom 14.09.2019 |
Redaktioneller Stand: Oktober 2019 |
Anlage 1a: Berechnung Kfz – Stellplätze im Wohnungsbau
1. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze oder Garagen sind gemäß der Tabelle (siehe Ziffer 4) entsprechend der jeweiligen Nutzungsart zu ermitteln.
2. Die Bewertung der Wohnungsstandorte (sehr gut, gut, mittel) erfolgt gemäß der Übersichtskarte „ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte nach Stadtteilen und ÖPNV-Einzugsbereiche ausgewählter Haltestellen in Düsseldorf“ (siehe Anlage 2).
„Sehr gut“ erschlossen sind die in der Anlage grün hinterlegten Bereiche.
„Gut“ erschlossen sind die in der Anlage gelb hinterlegten Bereiche.
„Mittel“ gut erschlossen sind die in der Anlage rot hinterlegten Bereiche.
3. Sofern sich ein Grundstück innerhalb des gelb oder rot hinterlegten Bereiches befindet, aber innerhalb eines der dort dargestellten Kreise, so wird die Stellplatzberechnung entsprechend der nächstbesseren Kategorie erfolgen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis seitens des Bauherrn, dass das Bauvorhaben sich tatsächlich innerhalb dieses Kreises befindet.
4. Tabelle
Differenzierte Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beim Wohnungsbau (1 Stellplatz / WE = 100 %) |
ÖPNV -Anbindung | sehr gut | gut | mittel |
Wohnungsgröße | | | |
<40qm | 1 Stpl/3WE 33% | 1 Stpl/2WE 50% | 1 Stpl/1WE 100% |
bis 87 qm | 1 Stpl/2WE 50% | 3 Stpl/4WE 75% | 1 Stpl/1WE 100% |
88 qm bis 130 qm | 2 Stpl/3WE 66% | 1 Stpl/1WE 100% | 1 Stpl/1WE 100% |
> 130 qm | 1 Stpl/1WE 100% | 2 Stellplätze / WE | |
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Studenten-u. Altenwohnungen, geförderter Wohnungsbau |
<40qm | 1 Stpl/3WE 33% | 1 Stpl/3WE 33% | 1 Stpl/2WE 50% |
bis 87 qm | 1 Stpl/2WE 50% | 1 Stpl/2WE 50% | 3 Stpl/ 4WE 75% |