Berechnung Kfz – Stellplätze im Wohnungsbau zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)

vom 28.08.2019

 
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 37 vom 14.09.2019
Redaktioneller Stand: Oktober 2019

Anlage 1a: Berechnung Kfz – Stellplätze im Wohnungsbau

1. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze oder Garagen sind gemäß der Tabelle (siehe Ziffer 4) entsprechend der jeweiligen Nutzungsart zu ermitteln.

2. Die Bewertung der Wohnungsstandorte (sehr gut, gut, mittel) erfolgt gemäß der Übersichtskarte „ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte nach Stadtteilen und ÖPNV-Einzugsbereiche ausgewählter Haltestellen in Düsseldorf“ (siehe Anlage 2).

„Sehr gut“ erschlossen sind die in der Anlage grün hinterlegten Bereiche.
„Gut“ erschlossen sind die in der Anlage gelb hinterlegten Bereiche.
„Mittel“ gut erschlossen sind die in der Anlage rot hinterlegten Bereiche.

3. Sofern sich ein Grundstück innerhalb des gelb oder rot hinterlegten Bereiches befindet, aber innerhalb eines der dort dargestellten Kreise, so wird die Stellplatzberechnung entsprechend der nächstbesseren Kategorie erfolgen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis seitens des Bauherrn, dass das Bauvorhaben sich tatsächlich innerhalb dieses Kreises befindet.

4. Tabelle

Differenzierte Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beim Wohnungsbau (1 Stellplatz / WE = 100 %)
ÖPNV -Anbindung sehr gut gut
 
mittel
Wohnungsgröße      
<40qm 1 Stpl/3WE    33% 1 Stpl/2WE     50% 1 Stpl/1WE     100%
bis 87 qm 1 Stpl/2WE    50% 3 Stpl/4WE     75%
 
1 Stpl/1WE     100%
88 qm bis 130 qm 2 Stpl/3WE    66% 1 Stpl/1WE     100% 1 Stpl/1WE     100%
> 130 qm 1 Stpl/1WE    100% 2 Stellplätze / WE  
       
Studenten-u. Altenwohnungen, geförderter Wohnungsbau
<40qm 1 Stpl/3WE    33% 1 Stpl/3WE      33% 1 Stpl/2WE      50%
bis 87 qm 1 Stpl/2WE    50% 1 Stpl/2WE      50% 3 Stpl/ 4WE     75%