Maßnahme zur Verringerung des Kfz-Verkehrs | Verringerung der Anzahl der notwendigen Pkw-Stellplätze |
Mobilitätsinformationen Mobilitätsinformationen für Neunutzer der Bebauung, Abfahrtsmonitore in zentraler Lage, Beratungsdienstleiter für Mobilität vor Ort | bis zu 10 % |
Parkraumbewirtschaftung Berechtigung zur Nutzung der Stellplätze werden zu Kosten von mindestens 20 € je Monat bei nicht überdachten und mindestens 40 € je Monat bei überdachten Stellplätzen ausgegeben. Tagesparkberechtigungen zu Kosten von mindestens 1/20 der Kosten für Monatsparkberechtigungen sind möglich. Kostenfreies Parken ist bis zu einer Dauer von drei Stunden möglich. | bis zu 10 % |
ÖPNV-Vergünstigung JobTicket, SemsterTicket, QuartiersTicket | bis zu 10 % |
Fahrgemeinschaftsförderung Nur für Nutzungen mit mehr als 50 Beschäftigten: Die Beschäftigten werden regelmäßig zur Bildung von Fahrgemeinschaften motiviert und dabei – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Fahrgemeinschaftspartner – aktiv unterstützt. Die Stellplätze in geringster Entfernung zum Gebäudeeingang werden als Fahrgemeinschaftsparkplätze ausgewiesen. | bis zu 10 % |
Förderung Car-Sharing Vorhalten einer Car-Sharing-Station oder Angebot einer Plattform für Car-Pooling | bis zu 10 % |
Radverkehrsförderung Verleih von Spezialrädern und Anhängern, Reparaturangebote, … | bis zu 10 % |
Förderung Fahrradvermietsystem Vorhalten einer Fahrradvermietstation auf Baugrundstück, Vergünstigung für Bewohner/Nutzer | bis zu 10 % |
Mobilitätsstation Beispiel: Ladesäulenstruktur | bis zu 10 % |
Nachweis im Gesamtkonzept zur Nachhaltigkeit | Ermäßigung darüber hinaus möglich (Einzelfallprüfung erforderlich) |