Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Sicherung und Fortentwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten auf Grundlage der Flächenstrategie für handwerks- und produktionsgeprägte Branchen „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf“ vom 17.02.2022
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https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 22.10.2022 - Nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2022) |
Redaktioneller Stand: März 2023 |
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 03.02.2022 aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2021 ((BGBl. I S. 2939) folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen:
§ 1
Der Stadt Düsseldorf steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebieten zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch an den Grundstücken zu.
§ 2
Maßgebend sind die zeichnerisch dargestellten Geltungsbereiche in den Satzungsplänen.
§ 3
Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.