Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Sicherung und Fortentwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten auf Grundlage der Flächenstrategie für handwerks- und produktionsgeprägte Branchen „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf“ vom 17.02.2022

 
https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 22.10.2022 - Nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2022)
Redaktioneller Stand: März 2023

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 03.02.2022 aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2021 ((BGBl.S. 2939) folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen:

§ 1

Der Stadt Düsseldorf steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebieten zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch an den Grundstücken zu.

§ 2

Maßgebend sind die zeichnerisch dargestellten Geltungsbereiche in den Satzungsplänen.

§ 3

Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.