Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)' für einen Teilbereich im Stadtteil Flingern südlich der Erkrather Straße
vom 06. März 1996
|
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 11 vom 16.03.1996 |
Redaktioneller Stand: Oktober 1997 |
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 16. November 1995 aufgrund der §§ 162 und 142 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8. 12. 1986 (BGBl. I S. 2253) folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)" für einen Teilbereich im Stadtteil Flingern (§ 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)
In dem Teilbereich, der durch die nachfolgend angegebenen Begrenzungen - jeweils einschließlich - bestimmt wird, wird der Beschluß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)" vom 30. 08. 1990 aufgehoben:
- Erkrather Straße zwischen Langerstraße und Kettwiger Straße
- Kettwiger Straße zwischen Bahnlinie und Erkrather Straße
- Bahnlinie zwischen Erkrather Straße und Kettwiger Straße
Die Umgrenzung des von der Aufhebung betroffenen Gebietes ist in dem Plan Nr. 5676/57 in schwarzer Farbe dargestellt. Der Plan kann während der Dienststunden im Vermessungs- und Katasteramt, Brinckmannstraße 5, Erdgeschoß, Zimmer 0001, von jedermann eingesehen werden.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung wird mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich; die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Ausgabetages dieses Düsseldorfer Amtsblattes vollzogen.