Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Münsterstraße“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25.11.1991
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www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 01.06.2024 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 21/22 vom 01.06.2024 |
Redaktioneller Stand: August 2024 |
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 21.03.2024 auf der Grundlage des §162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung des Sanierungsgebietes
(1) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Münsterstraße“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25.11.1991, rechtsverbindlich durch die öffentliche Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt, Ausgabe Nr. 49, 07.12.1991, wird aufgehoben.
(2) Das aufgehobene Sanierungsgebiet wird durch die nachfolgenden Begrenzungen bestimmt:
- Münsterstraße ab Hausnummer 454 entlang der östlichen Straßenseite bis Einmündung
- Stieglitzstraße entlang der südlichen Straßenseite bis Habichtstraße
- Habichtstraße entlang der westlichen Straßenseite bis Scheffelstraße
- Scheffelstraße entlang der südlichen Straßenseite bis Münsterstraß
(3) Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich des aufgehobenen Sanierungsgebietes ist die in dem Plan 5680/50 dargestellte gekreuzte Umrandung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 162 Abs. 2 S. 4 BauGB).