Gebührentarif zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf

www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 30.12.2021 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 51/52 vom 30.12.2021
Redaktioneller Stand: August 2022

Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung

Gebührentarif zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

 

lfd.
Nr.

Art der Sondernutzung

Benutzungsgebühr
Zone 1

Euro

Benutzungsgebühr
Zone 2

Euro

Mindestgebühr
je Erlaubnis/
Gebührenbescheid

Euro

  Inanspruchnahme des Straßenraumes durch:      
1. Warenautomaten und sonstige Verkaufseinrichtungen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, die Straßenbegrenzungslinie überschreiten und mehr als 20 cm in den Straßenraum hineinragen je angefangener beanspruchter Straßenfläche jährlich 111,50 74,20 111,50
2. Taxirufsäulen und ähnliche Einrichtungen
je Anlage jährlich
50,00 40,00  
3. Bauzwecke      
3.1 Bauzäune, einschließlich der umzäunten Straßenfläche, Baustofflagerungen, Baumaschinen, Tagesunterkünfte, zulassungsfreie Bau- und Arbeitswagen in Verbindung mit Baumaßnahmen, Baugeräte, Absperrungen je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 7,00 6,00 95,00
a) nach Ablauf von 6 Monaten 11,00 9,50  
b) nach Ablauf von 12 Monaten 18,00 14,00  
c) nach Ablauf von 18 Monaten 23,00 20,00  
4. Leitergerüste je angefangener laufender Meter im 1. Monat 4,00 3,00  
a) nach Ablauf eines Monats 7,00 6,00  
b) nach Ablauf von 6 Monaten 11,00 9,50  
c) nach Ablauf von 12 Monaten 18,00 14,00  
d) nach Ablauf von 18 Monaten 23,00 20,00  
5. Kabel- und Linienverzweiger (oberirdisch) je Anlage jährlich 100,00 80,00  
5.1 Aufgeständerte Kabelbrücken je angefangener laufender Meter im 1. Monat 4,00 3,00  
a) nach Ablauf eines Monats 7,00 6,00  
b) nach Ablauf von 6 Monaten 11,00 9,50  
c) nach Ablauf von 12 Monaten, 18,00 14,00  
d) nach Ablauf von 18 Monaten 23,00 20,00  
5.2 Bodenliegende Kabelbrücken je angefangener laufender Meter im 1. Monat 8,00 8,00  
a) nach Ablauf eines Monats 14,00 14,00  
b) nach Ablauf von 6 Monaten 22,00 22,00  
c) nach Ablauf von 12 Monaten, 36,00 36,00  
d) nach Ablauf von 18 Monaten 46,00 46,00  
6. Masten      
6.1 für Freileitungen, Fahnen u. a., je Mast monatlich 4,35 3,75 30,00
6.2 für kommerzielle Werbung pro Tag 10,00 8,00 30,00
7. Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken (Bewirtung u.ä.) aufgestellt werden      
7.1 je angefangener beanspruchter Straßenfläche jährlich 81,60 62,80 202,50
7.2 oder je angefangener beanspruchter Straßenfläche in der Hauptsaison (01. März - 31. Oktober) monatlich 9,70 7,80 195,70
7.3 oder für die gesamte Hauptsaison je angefangener 66,80 54,00 195,70
7.4 oder in der übrigen Zeit (Nebensaison) je angefangener monatlich 4,10 2,75 67,50
7.5 oder in der Nebensaison je angefangener täglich 0,14 0,11  
8. Tribünen je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 1,60 1,00 233,90
9. Ortsfeste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u.ä.      
9.1 bei ausschließlichem Vertrieb von Tabakwaren, Zeitungen, Obst, Gemüse, Blumen, Süßwaren oder alkoholfreien Getränken je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 37,00 21,95  
9.2 bei Vertrieb anderer als unter 9.1 genannten Waren oder bei sonstigen Leistungen je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 41,75 25,00  
10. Vorübergehend aufgestellte Verkaufsstände und sonstige Verkaufswagen      
10.1 auf gewerblichen Weihnachtsmärkten
je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich
     
  a) in den Fußgängerbereichen Altstadt, Heinrich-Heine-Platz, Schadowplatz, Schadowstraße und Liesegangstraße 1,75    
  b) im übrigen Stadtgebiet 0,80 0,80  
10.2 anlässlich von Straßenveranstaltungen oder Umzügen je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 24,90 17,40 148,50
10.3 auf sonstigen gewerblichen Märkten je angefangener beanspruchter Straßenfläche      
  a) auf Wochenmärkten jährlich 10,40 8,60  
  b) auf Trödel- und Krammärkten täglich 4,00 1,90  
11. Verkaufscontainer im Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 8,60 7,80 150,00
a) nach Ablauf von sechs Monaten
monatlich
10,20 9,40  
12. Ambulanter Straßenhandel auf den in Anlage 3 nicht erfassten Straßen je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 46,75 46,75 371,20
13. Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck zu Allerheiligen und am Totensonntag sowie von Weihnachtsbäumen je angefangener beanspruchter Straßenfläche für die Dauer der Erlaubnis 14,80 10,90 222,75
14. Anlagen der Eigenwerbung an der Stätte der Leistung die im Straßenraum stehen oder in diesen hineinragen, je angefangener Ansichtsfläche      
14.1 für dauerhafte Anlagen jährlich 205,15 111,85 445,50
14.2 für vorübergehend genutzte Anlagen täglich 0,60 0,27 39,40
15. Werbe- und Hinweistafeln oder ähnliche Gegenstände täglich pro Stück 1,30 1,30 264,00
16. Gewerbliche Anlagen der Produktwerbung      
16.1 im gesamten Stadtgebiet auf eigenen Werbeträgern/Flachtafeln bis Größe DIN A 0 je Werbefläche täglich 0,50 0,50 300,00
16.1.1 stadtteilbezogen max. 50 Plakate auf eigenen Werbeträgern / Flachtafeln bis Größe DIN A0 je Werbefläche für die Dauer der Erlaubnis pauschal 72,00 72,00  
16.2 Großplakattafeln im 18/1-Format je Tafel täglich 20,00 15,00 500,00
16.3 Je separat geschaltetes Beleuchtungselement an Großplakattafeln, die unterhalb einer Höhe von 5 m in den Straßenraum ragen, monatlich 50,00 50,00  
16.4 Hinterleuchtete Großflächenvitrinen (Mega-Light, Premiumgroßflächen, City-Light-Board o.ä.) oder Werbebildschirme, die keine bewegten Bilder oder Filme wiedergeben
je angefangener Ansichtsfläche jährlich
1.600,00 1.200,00  
16.5 Werbebildschirme, die bewegte Bilder oder Filme wiedergeben je angefangener Ansichtsfläche jährlich 10.000,00 7.500,00  
16.6 Werbeanlagen an den Widerlagern von Bahnbrücken, die mehr als 0,15 m in die öffentliche Straße ragen, je angefangenen Werbefläche pro Tag 2,50 2,00 200,00
16.7 Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung, je angefangenen Werbefläche pro Tag 2,00 1,50 200,00
16.8 Gewerbliche Werbung i.S.v. Fremdwerbung an Leitergerüsten/Bauzäunen/Baucontainern (außer Eigenwerbung der am Bauvorhaben tätigen Firmen) je angefangenen Werbefläche pro Tag 5,00 5,00 200,00
a) Für Beleuchtungselemente an gewerblichen Werbeträgern nach § 3 Abs. 6, je Beleuchtungselement und je angefangener Monat 50,00 40,00  
b) Für längliche Lichtleisten (z.B.: LED-Lichtleisten, Leuchtstoffröhren) an gewerblichen Werbeträgern, je angefangener Meter und je angefangener Monat 50,00 40,00  
17. Fahrzeuge und Anhänger (z.B. Wohnwagen), die nicht als parkende Fahrzeuge nach der StVO abgestellt werden je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 1,90 1,90 93,50
18 mobile Fahrradständer mit Werbung, ausgenommen sind solche an der Stätte der Leistung, in der Breite des Ständers und einer max. Höhe von 40 cm, je Stück monatlich 23,80 14,00 94,30
19. Film- und Fotoarbeiten nach beanspruchter Straßenflächen täglich      
19.1 gering bis 50 ohne Haltverbotzonen, Sperrungen etc. 55,70 44,70  
19.2 einfach bis 50 inkl. Haltverbotzonen, Sperrungen etc. 150,00 120,00  
19.3 mittel bis 200 inkl. Haltverbotzonen, Sperrungen etc. 250,00 200,00  
19.4 stark ab 200 inkl. Haltverbotzonen, Sperrungen etc. 500,00 400,00  
20. Mülltonnenschränke, die mehr als 20 cm in den Straßenraum hineinragen
je Anlage und angefangenen jährlich
180,00 120,00  
21. Ausstellungswaren im Straßenraum      
21.1 je angefangener beanspruchter Straßenfläche monatlich 13,15 10,10 131,60
21.2 oder bei ausschließlichem Vertrieb von Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften oder Büchern je angefangener beanspruchter Straßenfläche jährlich 118,40 91,10 131,60
22. Container      
22.1 nicht Recycling je Container täglich 4,00 3,00 30,00
22.2 Recycling jährliche Pauschale     153.387,60
23. Einrichtungen des Telekommunikations- und Postwesens      
23.1 Telefonzellen sowie sonstige Einrichtungen der Telekommunikation
je Anlage jährlich
736,30 736,30  
23.2 Postablagekästen je Anlage jährlich 200,00 200,00  
24. Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken      
24.1 Verleihsysteme von Leihfahrrädern und Ähnliches je Stückzahl jährlich 10,00 10,00  
24.2 Verleihsysteme in Mobilstationen von
  • Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Scooter)
  • E-Roller (z.B. Eddy)

je Stückzahl jährlich in Zone A und B

50,00 50,00  
24.3 Verleihsysteme in Mobilstationen von
  • Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Scooter)
  • E-Roller (z.B. Eddy)

je Stückzahl jährlich in Zone C

30,00 30,00  
24.4 Mobilstationen insbesondere für
  • Leihfahrrädern
  • Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Scooter)
  • E-Roller (z.B. Eddy)

Je  je Monat 

3,00 3,00  
24.5 Carsharing stationsgebunden je Fahrzeuge monatlich 50,00 50,00 500,00
24.6 Stationsgebundene elektrische Ladesäulen      
a) 4,6 bis 22 kW 750,00 750,00  
b) 22 bis 50 kW 500,00 500,00  
c) 50 bis 150 kW 450,00 450,00  
d) 150 bis 300 kW 400,00 400,00  
e) Über 300 kW 250,00 250,00  
25. Straßenfeste      
25.1 Kommerzieller Art: je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 1,60 1,10 118,80
25.2 Nachbarfeste täglich pauschal 39,20 37,10  
26. Schützen- und Volksfeste u.ä. je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 1,60 0,95  
27. Zirkusgastspiele u.ä. Pauschale täglich 148,50 96,50  
28. Marktforschung Befragung bzw. Ansprechen von Passanten täglich pro Interviewer 65,35 46,45  
29. Gewerbliche Informationsveranstaltungen und Sonderschauen je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 33,00 23,80 264,00
30. Kommerzielle Verteilung von Druckerzeugnissen/ Warenproben, Einsatz von Personen als Träger von Werbung und Ähnlichem täglich pro Person 30,00 20,00 60,00
31. sonstige Veranstaltungen oder Nutzungen (z. B. Fahrgeschäfte, Eislaufbahnen, Sportveranstaltungen, Schachtdeckelwerbung) täglich pauschal 55,70 44,70  
32. Bei Inanspruchnahme von gebührenpflichtigem Parkraum zusätzlich je Stellplatz täglich 15,00 5,00  
33. Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Std. im Straßenraum befinden und nicht unter eine andere Tarifstelle fallen je angefangener beanspruchter Straßenfläche täglich 1,50 0,95 16,35