Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | |||||
26.01.2024 | 23.02.2024 | 22.03.2024 | 19.04.2024 | 24.05.2024 | 14.06.2024 | |||||
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |||||
05.07.2024 | 30.08.2024 | 20.09.2024 | 04.10.2024 | 15.11.2024 | 06.12.2024 |
Die häufigsten Fragen zur Eheschließung beim Standesamt
Wo können wir heiraten?
Sie können in jedem Standesamt in Deutschland heiraten. Die Anmeldung der Ehe erfolgt aber immer beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
In Düsseldorf können Sie im Standesamt oder einem unserer Trauorte heiraten. Ihren Trautermin können Sie in unserem Traukalender reservieren.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie ggfs. auch in Ihrem Konsulat heiraten. Die Eheschließung von Deutschen in einem ausländischen Konsulat in Deutschland ist nicht gültig.
Wie bekommen wir einen Hochzeitstermin?
In vielen Standesämtern können Sie Ihren Hochzeitstermin reservieren.
In unserem Online-Traukalender finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Trauorte und alle aktuell verfügbaren Trautermine. Sie können Ihren Wunschtermin kostenlos bis zu 6 Monate im Voraus reservieren. Der Termin wird erst fest bestätigt, wenn die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt angemeldet sowie die Ehefähigkeit geprüft und bestätigt wurde.
Die neuen Trautermine werden täglich ab 9 Uhr freigeschaltet.
Das Standesamt Düsseldorf bietet Trautermine an folgenden Wochentagen an:
- dienstags - freitags: 9 - 12.30 Uhr
- einmal monatlich freitagnachmittags: 13.30 - 17 Uhr
- ein- bis dreimal monatlich samstags: 09.15 - 13 Uhr
Was müssen wir tun, wenn wir heiraten möchten?
- Online-Reservierung des Termins beim Standesamt der Eheschließung (falls möglich)
- Anmeldung der Ehe beim Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Eheschließenden (bis zu 6 Monate vor dem Eheschließungstermin)
- Prüfung der Ehefähigkeit durch das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Eheschließenden abwarten
- Bestätigung der Ehefähigkeit durch das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Eheschließenden erhalten
- Bestätigung des Termins durch das Standesamt der Eheschließung empfangen
- Heiraten
Nach ausländischem Recht sind die Fristen teilweise kürzer.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung der Eheschließung dieses Formular und fügen die erforderlichen Dokumente bei.
Sollte einer von Ihnen im Ausland wohnen, ist zusätzlich die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Unterlagen können je nach "persönlichen Umständen" verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand.
Wir bitten Sie deshalb, unser Anfrageformular zu nutzen.
Wo können wir die Ehe anmelden?
Die Anmeldung der Ehe erfolgt immer beim Wohnsitzstandesamt.
Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem der Wohnsitzstandesämter Sie die Ehe anmelden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort anzumelden.
Wohnen Sie beide im Ausland, können Sie die Ehe direkt am Eheschließungsort anmelden.
Welche Fristen müssen wir beachten?
Nach deutschem Recht können Sie die Eheanmeldung bis zu 6 Monate vor dem Eheschließungstermin anmelden.
Nach der Anmeldung muss die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden.
Nach ausländischem Recht sind die Fristen teilweise kürzer. Wir informieren Sie gerne
Was kostet die Eheschließung?
Sie müssen nur für die Anmeldung der Eheschließung Gebühren zahlen und wenn Sie außerhalb des Standesamtes oder außerhalb der Öffnungszeiten heiraten möchten. Weitere Kosten können durch die Miete der Räumlichkeiten außerhalb des Standesamtes anfallen.
Falls Sie Heiratsurkunden und Namensänderungsbescheinigungen als Nachweis Ihrer Hochzeit wünschen, sind diese kostenpflichtig.
Dies sind die Kosten, die in Düsseldorf entstehen:
Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn deutsches Recht zu beachten ist wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 60,00 EUR 100,00 EUR |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates | 40,00 EUR |
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Ausnahme: Nottrauung) | 150,00 EUR |
Eheschließung an Ambienteorten oder an Samstagen | 150,00 EUR |
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt | 60,00 EUR |
Eheurkunde | 15,00 EUR |
internationale Eheurkunde | 15,00 EUR |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
Bescheinigung über die Namensänderung | 15,00 EUR |
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 30,00 EUR |
Termine für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen 2024 und 2025
Freitagnachmittage 2024
Samstage 2024
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | |||||
20.01.2024 | 24.02.2024 | 16.03.2024 | 13.04.2024 | 04.05.2024 | 15.06.2024 | |||||
27.04.2024 | 18.05.2024 | 29.06.2024 | ||||||||
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |||||
13.07.2024 | 03.08.2024 | 14.09.2024 | 12.10.2024 | 09.11.2024 | 07.12.2024 | |||||
27.07.2024 | 10.08.2024 | 28.09.2024 | 26.10.2024 | 23.11.2024 | 14.12.2024 | |||||
24.08.2024 |
Freitagnachmittage 2025
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | |||||
31.01.2025 | 14.02.2025 | 14.03.2025 | 25.04.2025 | 23.05.2025 | 06.06.2025 | |||||
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |||||
25.07.2025 | 08.08.2025 | 26.09.2025 | 10.10.2025 | 21.11.2025 | 12.12.2025 | |||||
Samstage 2025
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | |||||
25.01.2025 | 22.02.2025 | 22.03.2025 | 05.04.2025 | 10.05.2025 | 14.06.2025 | |||||
26.04.2025 | 24.05.2025 | 28.06.2025 | ||||||||
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |||||
12.07.2025 | 02.08.2025 | 13.09.2025 | 18.10.2025 | 08.11.2025 | 06.12.2025 | |||||
26.07.2025 | 23.08.2025 | 20.09.2025 | 25.10.2025 | 29.11.2025 | 20.12.2025 | |||||
30.08.2025 |
Informationen zur Namensführung in der Ehe
Wie können wir nach der Hochzeit heißen?
In der Ehe haben Sie nach deutschem Recht folgende Möglichkeiten der Namensführung:
- Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
- Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen
- einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.
Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Können wir einen gemeinsamen Namen bekommen?
Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann nach deutschem Recht direkt bei der Eheschließung bestimmt werden.
Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.
Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
- der Geburtsname eines der Ehepartner
- der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners
Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Ehepartner für beide Ehepartner ist nach deutschem Recht nicht möglich!
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden.
Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Können wir einen Doppelnamen bekommen?
Ein zusammengesetzer Doppelname aus den Namen beider Ehegatten ist nach deutschem Recht nur für einen der Ehegatten möglich.
Im ersten Schritt muss immer zuerst ein gemeinsamer Familienname (Ehename) erklärt werden.
Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Namen bestimmt wurde, kann danach einen Doppelnamen zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem bisherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen (Mädchennamen) dieser Person erhalten.
Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen.
Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.
Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Können wir unsere Namen behalten?
Sie können auch nach der Hochzeit Ihre Namen nach deutschem Recht unverändert behalten.
Sollten Sie später noch einen gemeinsamen Famileinnamen (Ehenamen) wünschen, kann dieser bei bestehender Ehe auch später noch erklärt werden.
Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Namensführung nach ausländischem Recht
Welchen Namen Sie führen dürfen ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Namen nach der Hochzeit nach den Regeln Ihres Staates zu führen, damit Ihnen ein Ausweis mit den gewünschten Namen ausgestellt wird.
Sie dürfen natürlich Ihren Namen in der Ehe auch nach deutschem Recht erklären. Dies kann aber zu Schwierigkeiten führen.
Hat einer der beiden Ehegatten (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit, können auch Deutsche für die Namensführung in der Ehe ausländisches Recht wählen.
In diesen Fällen sind teilweise Namensführungen möglich, die das deutsche Recht nicht kennt.
Wann kann ich einen neuen Ausweis beantragen?
Deutsche können
mit der Anmeldebestätigung des Standesamtes bereits acht Wochen vor der Eheschließung beim Bürgerbüro einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Dieser wird Ihnen aber erst nach der Trauung im Bürgerbüro ausgehändigt.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
legen Sie bitte nach der Hochzeit bei Ihrer Auslandsvertretung eine (mehrsprachige) Heiratsurkunde vor, aus der sich der Name nach der Eheschließung ergibt und beantragen neue Ausweispapiere.
Personen mit einem blauen Reiseausweis
können bei der zuständigen Ausländerbehörde nach der Hochzeit einen neuen Reiseausweis beantragen.
Weitere Fragen zur Planung der Eheschließung
Wie viele Gäste dürfen wir mitbringen?
Die Gästezahl orientiert sich an der Raumkapazität der jeweiligen Trauorte:
Standesamt auf der Inselstr. | 20 Gäste |
Rathaus Kaiserswerth | 15 Gäste |
Rathaus Eller | 15 Gäste |
Rathaus Gerresheim | 5 Gäste |
Rathaus Benrath | 15 Gäste |
Ältestensaal | 25 Gäste |
Schloss Benrath | 30 Gäste |
Hetjens-Museum | 27 Gäste |
Stadtfenster im KAP 1 der Zentralbibliothek | 40 Gäste |
Zu der Gästezahl der nicht genannten Trauorte kontaktieren Sie bitte direkt den Veranstalter.
Benötigen wir Trauzeugen?
Eine Eheschließung ist ohne Trauzeugen möglich.
Sie können aber auch bis zu zwei Trauzeugen mitbringen.
Diese müssen volljährig sein und ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bitte teilen Sie uns frühzeitig Ihre Trauzeugen mit. Dafür erhalten Sie mit der Bestätigung des Trautermins ein entsprechendes Formular.
Benötigen wir ein Stammbuch?
Stammbücher sind eine deutsche Tradition. Viele Familien bewahren ihre Urkunden in einem solchen Ringbuch auf.
Wie Sie Ihre Urkunden aufbewahren, entscheiden Sie selber.
Das Standesamt Düsseldorf verkauft keine Stammbücher mehr. Wenn Sie ein Stammbuch wünschen, müssten Sie dieses eigenständig erwerben.
Dürfen wir Fotos und Videos machen?
Natürlich können Sie Erinnerungsfotos- und Videos machen!
Vor Beginn der Trauung besprechen Sie bitte mit Ihrer Standesbeamtin oder Ihrem Standesbeamten, ob sie oder er abgebildet sein möchte.
Bitten laden Sie keine Fotos oder Videos, auf denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sehen sind, ungefragt in die sozialen Medien oder auf sonstige Internetseiten.
Wenn Sie Ihre Trauung streamen möchten, wenden Sie sich bitte einige Tage vor der Eheschließung per E-Mail an das Standesamt.
Ist Blumenschmuck vorhanden?
Unsere Trauzimmer sind mit Blumenschmuck ausgestattet.
Konfetti, Reis, Luftballons...
Viele Gäste möchten Konfett, Blütenblätter und Reis werfen. Auch Luftballons und Seifenblasen sind bebliebt.
Seifenblasen sehen sehr schön aus und Paare gehen auch gerne über ein Blütenmeer ins gemeinsame Leben.
Gerne können Ihre Göste Sie nach der Trauung vor dem Haus mit Seifenblasen und Blütenblättern begrüßen. Auch Luftballons sehen sehr schön aus.
Bitte schützen Sie die Umwelt und verzichten Sie auf Konfette(kanonen) und lassen die Luftballons nicht fliegen. Da durch Reis eine Rutschgefahr entstehen kann und damit Tauben angelockt werden, bitten wir auch auf das Werfen von Reis zu verzichten.
Dürfen wir Hunde mitbringen?
Manche Hunde erschrecken sich durch hektische Bewegungen und laute Geräusche wie Klatschen während der Trauung.
In die folgenden Trauorten können Hunde mitgebracht werden:
- Standesamt auf der Inselstraße
- Rathaus Eller
- Rathaus Kaiserswerth
- Rathaus Gerresheim
- Rathaus Benrath
Bei den übrigen Trauorten möchten wir Sie bitten, den Veranstalter zu fragen.
Gibt es eine Möglichkeit nach der Trauung zu feiern?
Viele Paare möchten nach der Trauung mit ihren Gästen anstoßen..
Vor dem Standesamt auf der Inselstraße
im Hofgarten gibt es eine freie Fläche, die sich zum kurzen Verweilen anbietet. Jegliche Planung und Durchführung vor dem Standesamt erfolgt dabei in Ihrer eigenen Verantwortung.
Nehmen Sie bitte bei Ihrer Planung auch Rücksicht auf andere Paare, die am selben Tag heiraten. Bitte denken Sie auch an die Umwelt und entsorgen den Müll.
Vor den Rathäusern Eller, Kaiserswerth, Gerresheim und Benrath
ist Verweilen aus Platzgründen nur im kleinen Rahmen möglich und erfolgt auch eigenverantwortlich.
An allen weiteren Standorten können Sie die Veranstalter kontaktieren, um die Möglichkeiten für einen Sektempfang nach der Trauung abzusprechen.
Informationen für den Tag der Eheschließung
Wann müssen wir vor Ort sein?
15 Minuten vor Beginn der Trauung sollten Sie mit der kompletten Traugesellschaft vor Ort sein.
Was müssen wir mitbringen?
- Ausweise der Eheschließenden
- Ausweise der Trauzeugen (wenn Sie Trauzeugen wünschen)
- Ringe (wenn Sie diese austauschen möchten)
- Ihr Stammbuch (wenn Sie die Urkunden darin aufbewahren möchten)
Stammbücher sind eine deutsche Tradition. Viele Familien bewahren ihre Urkunden in einem solchen Ringbuch auf.
Wie Sie Ihre Urkunden aufbewahren, entscheiden Sie selber.
Das Standesamt Düsseldorf verkauft keine Stammbücher mehr. Wenn Sie ein Stammbuch wünschen, müssten Sie dieses eigenständig erwerben.
Können wir Ringe tauschen?
Gerne können Sie Ringe oder ähnliches tauschen.
Der Ringtausch erfolgt nach dem Ja-Wort.
Die Ringe können Sie entweder vor der Trauung auf den Tisch stellen oder von einem Gast nach vorne bringen lassen.
Dürfen wir Fotos und Videos machen?
Natürlich können Sie Erinnerungsfotos- und Videos machen!
Vor Beginn der Trauung besprechen Sie bitte mit Ihrer Standesbeamtin oder Ihrem Standesbeamten, ob sie oder er abgebildet sein möchte.
Bitten laden Sie keine Fotos oder Videos, auf denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sehen sind, ungefragt in die sozialen Medien oder auf sonstige Internetseiten.
Wenn Sie Ihre Trauung streamen möchten, wenden Sie sich bitte einige Tage vor der Eheschließung per E-Mail an das Standesamt.
Konfetti, Reis, Luftballons...
Viele Gäste möchten Konfett, Blütenblätter und Reis werfen. Auch Luftballons und Seifenblasen sind bebliebt.
Seifenblasen sehen sehr schön aus und Paare gehen auch gerne über ein Blütenmeer ins gemeinsame Leben.
Gerne können Ihre Göste Sie nach der Trauung vor dem Haus mit Seifenblasen und Blütenblättern begrüßen. Auch Luftballons sehen sehr schön aus.
Bitte schützen Sie die Umwelt und verzichten Sie auf Konfette(kanonen) und lassen die Luftballons nicht fliegen. Da durch Reis eine Rutschgefahr entstehen kann und damit Tauben angelockt werden, bitten wir auch auf das Werfen von Reis zu verzichten.
Dürfen wir Hunde mitbringen?
Manche Hunde erschrecken sich durch hektische Bewegungen und laute Geräusche wie Klatschen während der Trauung.
In die folgenden Trauorten können Hunde mitgebracht werden:
- Standesamt auf der Inselstraße
- Rathaus Eller
- Rathaus Kaiserswerth
- Rathaus Gerresheim
- Rathaus Benrath
Bei den übrigen Trauorten möchten wir Sie bitten, den Veranstalter zu fragen.
Gibt es eine Möglichkeit nach der Trauung zu feiern?
Viele Paare möchten nach der Trauung mit ihren Gästen anstoßen..
Vor dem Standesamt auf der Inselstraße
im Hofgarten gibt es eine freie Fläche, die sich zum kurzen Verweilen anbietet. Jegliche Planung und Durchführung vor dem Standesamt erfolgt dabei in Ihrer eigenen Verantwortung.
Nehmen Sie bitte bei Ihrer Planung auch Rücksicht auf andere Paare, die am selben Tag heiraten. Bitte denken Sie auch an die Umwelt und entsorgen den Müll.
Vor den Rathäusern Eller, Kaiserswerth, Gerresheim und Benrath
ist Verweilen aus Platzgründen nur im kleinen Rahmen möglich und erfolgt auch eigenverantwortlich.
An allen weiteren Standorten können Sie die Veranstalter kontaktieren, um die Möglichkeiten für einen Sektempfang nach der Trauung abzusprechen.
Was müssen wir nach der Hochzeit erledigen?
Wir informieren das Einwohnermeldeamt und von dort erfährt das Finanzamt von Ihrer Hochzeit.
Sie sollten folgende Stellen informieren, insbesondere, wenn sich Ihr Name ändert:
- Arbeitgeber
- Banken
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- sonstige Versicherungen
Wenn sich Ihr Name nach der Eheschließung ändert, sollten Sie zeitnah neue Ausweisdokumente beantragen.