Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls

Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt das Standesamt Unterlagen. Diese geben Sie am besten dem Bestatter mit, welcher den Sterbefall dem Standesamt meldet.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt grundsätzlich:

Die in der Regel weiteren notwendigen Unterlagen können Sie der Auflistung unten entnehmen.

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen eine Übersetzung.

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

...wenn die verstorbene Person nie verheiratet war:

...wenn die verstorbene Person nie verheiratet war:

eine Geburtsurkunde

oder

eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

...wenn die verstorbene Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

...wenn die verstorbene Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde   

bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (früher Familienbuch)

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eine Lebenspartnerschaftsurkunde und gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

...wenn die verstorbene Person geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst war:

...wenn die verstorbene Person geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst war:

bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (früher Familienbuch) mit Scheidungsvermerk

Zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister nicht eingetragen ist.

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eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung

Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder   

Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde

gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

...wenn die verstorbene Person verwitwet war:

...wenn die verstorbene Person verwitwet war:

bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde   

bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (früher Familienbuch)

Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift des Eheregisters nicht eingetragen ist.

...wenn ein Leichenpass zur Überführung ins Ausland ausgestellt werden soll:

...wenn ein Leichenpass zur Überführung ins Ausland ausgestellt werden soll:

zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen benötigen wir noch

Einsargungsbescheinigung des Bestatters

Nachweis über eine zweite Leichenschau oder Freigabe der Kriminalpolizei