...wenn die verstorbene Person geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst war:
...wenn die verstorbene Person geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst war:
bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (früher Familienbuch) mit Scheidungsvermerk
Zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister nicht eingetragen ist.
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eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung
Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung