Blick auf das Rathaus der Landeshauptstadt Düsseldorf
Politik im Rathaus
Im Rathaus werden politische Entscheidungen getroffen, die uns in unserem Alltag direkt betreffen. Dort findet Kommunalpolitik statt, also die Politik, die sich ausschließlich mit dem Leben in der Stadt Düsseldorf beschäftigt. Die Ausstattung der Schulen, der Ausbau des Verkehrsnetzes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Förderung von Kultur und Wirtschaft, die Müllentsorgung, der Aufbau und die Pflege von Grünanlagen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen, all das und viel mehr wird dort beraten und beschlossen. Im Folgenden kannst du dir ansehen, wo die Entscheidungen getroffen werden und wer dabei mitentscheidet.
Plenarsaalansicht
Ansicht Plenarsaal des Stadtrates der Landeshauptstadt Düsseldorf
Plenarsaalansicht
In diesem Saal im Rathaus tagt einmal im Monat der Rat der Stadt Düsseldorf. Hier sitzen zurzeit 90 Abgeordnete von elf Parteien. Sie werden alle fünf Jahre bei Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Düsseldorf gewählt. Sie haben sich momentan zu sieben Fraktionen und einer Ratsgruppe zusammengeschlossen.
Du kannst dir die Ratssitzungen auch direkt vor Ort ansehen, für Besucherinnen und Besucher gibt es eine eigene Tribüne. Die Termine der nächsten Sitzungen, Tagesordnungen, Protokolle und die Möglichkeit, eine Sitzung per Live-Stream zu verfolgen findest du hier. Das Rathaus befindet sich am Marktplatz mitten in der Düsseldorfer Altstadt.
Dem Ratsinformationssystem kann entnommen werden, wann die jeweils nächste Sitzung stattfinden wird.
Ratsfraktionen und Ratsgruppen
Sitzplan im Plenarsaal
Ratsfraktionen und Ratsgruppen
Ratsmitglieder können sich zu Ratsfraktionen oder Ratsgruppen zusammenschließen. Mitglieder einer Fraktion oder Ratsgruppe haben politisch die gleiche Einstellung und stimmen in den meisten Fällen gemeinsam ab. Meist gehören sie derselben Partei an, deren Namen sie dann tragen. Einer Fraktion müssen mindestens drei Ratsmitglieder angehören.
Eine Fraktion genießt Rechte, wie zum Beispiel auf Fraktionsräume im Rathaus, Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Arbeitsmittel. Jede Fraktion muss eine Fraktionsvorsitzende beziehungsweise einen Fraktionsvorsitzenden bestimmen, die beziehungsweise der die Vorgaben für die politische Arbeit der Fraktionsmitglieder machen kann.
Schließen sich weniger als drei Ratsmitglieder zusammen (also nur zwei), handelt es sich um eine Ratsgruppe. Fraktionsrechte stehen einer Ratsgruppe nicht zu.
Seit der Kommunalwahl am 13. September 2020 haben sich alle Ratsfrauen und Ratsherren zu Fraktionen oder Ratsgruppen zusammengeschlossen.
Bevor eine Angelegenheit dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird, ist sie in vielen Fällen bereits in Ausschüssen beraten worden. In diesen Ausschüssen, die für verschiedene Themen der Kommunalpolitik zuständig sind, sitzen sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die so ihre politische Meinung in die Ratsarbeit einbringen. Auch der Jugendrat mischt bei der Entscheidungsfindung ordentlich mit. Seine Mitglieder sind ebenfalls in vielen Ausschüssen vertreten.
Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ist Mitglied der Partei CDU. Er wurde bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin beziehungsweise zum Oberbürgermeister und der Oberbürgermeister-Stichwahl im September 2020 gewählt und ist seit November 2020 im Amt. Er ist Vorsitzender des Rates und leitet in dieser Funktion die Ratssitzungen. Er führt durch die Tagesordnung, erteilt und entzieht das Wort und ist verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen.
Als amtierender Oberbürgermeister ist Dr. Stephan Keller auch der Chef der Stadtverwaltung Düsseldorf mit ca. 10.000 Mitarbeitenden. Die Stadtverwaltung arbeitet für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel in den Bürgerbüros, der Kfz-Zulassungsstelle, bei der Grünpflege und der Straßenunterhaltung) und muss die Beschlüsse des Rates ausführen (zum Beispiel Sanierung einer Schule, Einrichtung eines Jugendfreizeittreffs oder Ausbau einer Straße).
Der Oberbürgermeister bildet zusammen mit den Beigeordneten den Verwaltungsvorstand. Die Beigeordneten gehören zur Stadtverwaltung und helfen dem Oberbürgermeister bei deren Leitung. Sie sind ihm, wie der Name sagt, zu diesem Zweck beigeordnet. Jede Beigeordnete beziehungsweise jeder Beigeordneter ist für einen bestimmten Bereich der Verwaltung zuständig, wie zum Beispiel Finanzen, Schulen, Grünpflege, Bauwesen. Sie sind vom Rat der Stadt für die Dauer von 8 Jahren gewählt.