Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl zum
21. Deutschen Bundestag teilzunehmen.

Online-Briefwahlantrag

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Besondere Regelungen gelten für Personen ohne festen Wohnsitz, Rückkehrer*innen aus dem Ausland und im Ausland lebende Deutsche (siehe unten).
 

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 13. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 0211 - 8993368) – beim Amt für Statistik und Wahlen.

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Amt für Statistik und Wahlen möglich!


Zuzug/Umzug/Fortzug

Bitte beachten Sie auch die Regelungen hinsichtlich Zuzug/Umzug/Fortzug. Informationen zur Ausübung des Wahlrechts bei einem Zuzug/Umzug/Fortzug können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und einsehen.

 

Personen ohne festen Wohnsitz

Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber dort gewöhnlich aufhalten, können sich in der Zeit vom 13. Januar bis zum 2. Februar 2025 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung ist beim zuständigen Amt für Statistik und Wahlen schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (beispielsweise die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Entsprechende Formulare stehen zu gegebener Zeit im Amt für Statistik und Wahlen sowie in den bekannten Unterkünften für Personen ohne festen Wohnsitz bereit.

 

Rückkehrer*innen aus dem Ausland

Kehren Deutsche aus dem Ausland zurück und melden sich in der Zeit vom 13. Januar bis zum 2. Februar 2025 in Düsseldorf an, müssen sie zur Teilnahme an der Bundestagswahl bis zum 2. Februar 2025 einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, wenn nicht bereits vorher ein Antrag als Auslandsdeutsche*r gestellt wurde.

Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular für rückkehrende Personen aus dem Ausland.

 

Deutsche im Ausland

Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Hinweise über das Wahlrecht und Antragsformulare für im Ausland lebende Deutsche erhalten Sie zu gegebener Zeit auf den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin.

Formelle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug ins Ausland in Düsseldorf gemeldet waren, senden Sie bitte bis spätestens

2. Februar 2025 (Antragseingang) an die Stadt Düsseldorf, Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person

a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenhalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.

Bitte verwenden Sie

  • bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de) oder Fax (0211 - 8922622) ist in diesem Fall möglich. 
  • bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

 

Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis

Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Statistik und Wahlen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.

 

Briefwahl

Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Grundsätzlich sollte die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum der Stimmabgabe per Brief vorgezogen werden.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl gewinnt dieses Leitbild zusätzlich an Gewicht, da der Zeitraum zur Ausübung der Briefwahl verkürzt ist. Durch das bis Ende Januar 2025 andauernde Vorschlags- und Aufstellungsverfahren der Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten und dem anschließenden Stimmzetteldruck können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar versendet werden.

Wenn Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchten, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden oder in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises durchzuführen, können Sie unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen ab dem 13. Januar zur Verfügung steht.
Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de), Fax oder Brief) zusenden.

Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.

Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Amt für Statistik und Wahlen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder Sie haben ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Stimmabgabe nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. 
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Den roten Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag (23. Februar 2025) dort eingegangen sein. Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 18 Uhr bitte den Hausbriefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen auf der Mecumstraße 10 in Düsseldorf-Bilk.
Bis einschließlich Samstag (22. Februar 2025) vor der Wahl können auch die Briefkästen der Bürgerbüros oder Bezirksverwaltungsstellen der Stadt Düsseldorf genutzt werden.

Wahlbriefe für andere Gemeinden können – auch bei der Bundestagswahl - in Düsseldorf nicht berücksichtigt werden.

 

Plötzliche Erkrankung und andere Ausnahmen

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel wegen Einbürgerung oder der Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 23. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.

In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die wahlberechtigte Person erforderlich. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Amt für Statistik und Wahlen am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 0211 - 8993368).

Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen

Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen

Voraussichtlich können Sie ab dem 10. Februar 2025 Ihre Stimme auch per Brief vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen abgeben. Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Sie finden das „Wahlamt“ auf der Mecumstraße 10 (Düsseldorf-Bilk). Sollten Sie mit dem Auto anreisen, können Sie aufgrund des begrenzten Parkraums z.B. den kostenpflichtigen Parkplatz auf der Brinckmannstraße 5 nutzen. Das Gebäude ist nur wenige Gehminuten entfernt.

Öffnungszeiten ab 7. Januar bis zum Wahltag

Montag bis Donnerstag

9 - 14 Uhr

Freitag

9 - 12 Uhr

Ab dem 10. Februar:

Montag bis Freitag

8 - 18 Uhr

Samstag

8 - 14 Uhr

Samstag, der 22.02.2025

8 - 12 Uhr

Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 ist das Amt für Statistik und Wahlen von 8 bis 15 Uhr nur für den Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen geöffnet.

Im Amt für Statistik und Wahlen befindet sich kein Wahlraum. Eine Stimmabgabe ist dort nicht möglich.

Weitere Themen

Weitere Themen

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen. 
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht unter wahlen@duesseldorf.de hinterlassen.

•    Informationen zur vorgezogenen Wahl können Sie auch den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin entnehmen.
Lesen Sie auch gerne die Informationen der Bundeswahlleiterin

•    Sie möchten bei der Bundestagswahl kandidieren? Auszug aus dem Düsseldorfer Amtsblatt 42/43 vom 26. Oktober 2024
Lesen Sie auch gerne die Informationen der Bundeswahlleiterin

•    Sie sind wahlberechtigt und möchten uns am Wahlsonntag im Wahlraum unterstützen?
Unter www.duesseldorf.de/wahlhelfende können Sie sich anmelden.

Kontakt

  • Amt für Statistik und Wahlen

    Mecumstraße 10

    40223 Düsseldorf (Bilk)

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  • Hotline Wahlen

    0211 - 8993368

    Fax 0211 - 8922622

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