Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag (Formular) sind entweder:
- eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen
oder - aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.
Bei Fragen zur Gewerbemeldung: Gewerbemeldestelle
Beantragung
Sie können aber zwecks schnellerer Bearbeitung, das Formular, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben ist, per Mail oder Fax mit der/ den Anlagen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter übermitteln.
Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.
Die Dienstleistung kann formlos, jedoch nicht telefonisch beantragt werden.
Die Beantragung ist kostenfrei.
Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung
Versendung von Steuerbescheiden
Gewerbesteuermessbescheide werden ab sofort unmittelbar von der Finanzverwaltung versandt.
Gewerbesteuerbescheide werden von der Stadtverwaltung Düsseldorf versandt.
Hebesätze für Realsteuern
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist in der Regel Teil der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Rat beraten und abschließend beschlossen. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung in der Dezember-Ratssitzung des Vorjahres. Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates ist vor Bekanntmachung zunächst die Aufsichtsbehörde zu beteiligen. Ein genaues Datum für die Bekanntmachung steht daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Der Hebesatz für das Jahr 2024 beträgt 440 %.
Die Hebesätze für die vergangenen Jahre finden Sie im folgenden Download: