Es ist möglich, dass noch keine Mitteilung über den Eigentümerwechsel vorliegt. Bitte reichen Sie folgende Daten schriftlich (per E-Mail, Post) ein:
- Aktenzeichen (bitte dem Bescheid entnehmen)
- Namen und Anschriften aller neuen Eigentümerinnen und Eigentümer
- Datum des wirtschaftlichen Übergangs
Sofern Sie das Steueramt bereits schriftlich informiert haben, bitten wir um Geduld. Beachten Sie, dass ein Eigentümerwechsel erst zum 01.01. des Folgejahres erfasst wird. Dies liegt daran, dass die Grundsteuerpflicht für ein ganzes Kalenderjahr erfasst wird. Beachten Sie, dass Sie dies meist privatrechtlich verrechnen können.
Hinweise zum Eigentümerwechsel finden Sie auch auf der Rückseite Ihres Steuerbescheides.