Informationen zur Grundsteuer

Grundsteuerberechnung und Zuständigkeiten

Informationen zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Real- und Objektsteuer, mit der das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert wird. Sie ist an die Gemeinde zu entrichten.

Die Bewertung des Grundbesitzes, das heißt die Festsetzung des Grundsteuerwerts und der Grundsteuermesszahl erfolgt jeweils durch das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erteilt sodann einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Der hier festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. An die Feststellungen des Finanzamtes ist das Steueramt bei der Festsetzung der Grundsteuer gebunden.

Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen:

Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
und 
Grundsteuer B (für alle sonstigen Grundstücke)

Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung.
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgeblichen Hebesatz. Dieser Hebesatz wird verbindlich vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für das gesamte Stadtgebiet festgelegt.

Aufgabe des Steueramtes ist die Festsetzung der Grundsteuer. Dazu erhält das Steueramt die relevanten Informationen von den jeweils zuständigen Finanzämtern und wendet den festgelegten Hebesatz an (siehe Abbildung Grundsteuerberechnung und Zuständigkeiten). 

In seiner Sitzung am 12.12.2024 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf den Hebesatz beschlossen. Dieser beträgt für die Grundsteuer A 295 Prozent und für die Grundsteuer B einheitlich 374 Prozent.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer

Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

1. Was ist die Grundsteuer?

2. Wer ist steuerpflichtig?

3. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

4. Was ist der Hebesatz?

5. Wie hoch ist der Hebesatz in Düsseldorf?

Fragen zur Grundsteuerreform

Fragen zur Grundsteuerreform

1. Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

2. Was bedeutet „aufkommensneutrale Hebesätze“?

3. Warum ist meine Grundsteuer so hoch geworden?

4. Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid 2025?

5. Ich habe schon Einspruch gegen die Grundlagenbescheide beim Finanzamt eingereicht - warum bekomme ich dennoch einen Grundsteuerbescheid?

6. Die im Grundsteuerbescheid eingedruckte Lagebezeichnung weicht von der Lagebezeichnung in den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes ab.

Fragen zum Eigentümerwechsel

Fragen zum Eigentümerwechsel

1. Ich habe mein Objekt verkauft, warum erhalte ich noch einen Bescheid? 

2. Eine (Mit-)Eigentümerin oder ein (Mit-)Eigentümer ist verstorben. Was muss ich tun?

3. Warum habe ich zwei Bescheide erhalten?

 

4. Kann eine Nießbrauchberechtigte/ein Nießbrauchberechtigter den Bescheid erhalten?

5. Haben die übrigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer ebenfalls einen Bescheid erhalten?

 

Fragen zur Adress- und Namensänderung

Fragen zur Adress- und Namensänderung

1. Ich bin umgezogen.

2. Mein Name hat sich geändert (zum Beispiel Heirat/Scheidung).

3. Ich bin umgezogen und habe mich auch bereits beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Warum wird der Bescheid an die alte Anschrift versandt?

4. Ich habe Ihnen bereits im Dezember/Anfang Januar meine neue Anschrift/meinen neuen Namen mitgeteilt. Warum wurde der Bescheid noch an meine alte Anschrift/meinen alten Namen versandt?

5. Ich habe meinen Bescheid per Nachsendeauftrag erhalten. Ist dem Steueramt meine neue Anschrift bekannt?

Fragen zur Bevollmächtigung

Fragen zur Bevollmächtigung

1. Ich habe jemanden bevollmächtigt.

2. Ich habe Ihnen bereits im Dezember/Anfang Januar mitgeteilt, dass ich eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten beauftragt habe. Warum erhalte weiterhin ich die Bescheide?

3. Meine bevollmächtigte Person oder die Hausverwaltung hat noch keinen Bescheid erhalten, obwohl bereits im Dezember/Anfang Januar eine Vollmacht übersandt wurde.

4. Die Vollmacht ist erloschen und ich habe eine Mitteilung im Dezember/Anfang Januar übersandt. Warum habe ich noch keinen Bescheid erhalten?

Fragen zur Zweitschrift

Fragen zur Zweitschrift

1. Ich habe den Bescheid vom .... nicht erhalten. Können Sie mir eine Kopie zusenden? 

2. Kann eine Zusendung per E-Mail erfolgen?
 

Fragen zu Zahlungen und Kassenangelegenheiten

Fragen zu Zahlungen und Kassenangelegenheiten

1. Ist eine jährliche Zahlung möglich?

2. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor?

3. Ich habe nach erfolgtem Eigentümerwechsel zwei Bescheide erhalten. Kann das SEPA-Lastschriftmandat übernommen werden?

4. Mein auf dem Bescheid genanntes Konto für das SEPA-Lastschriftmandat ist nicht mehr aktuell. Was muss ich tun?

5. Ich habe zwei Bescheide erhalten (Erst- und Änderungsbescheid) und möchte die bereits geleisteten Zahlungen umbuchen lassen.

6. Ratenzahlung / Stundung

Fragen zum Rechtsbehelf

Fragen zum Rechtsbehelf

1. Wie und wann kann ich Widerspruch erheben?

2. Kann die Aussetzung der Vollziehung gewährt werden?

 

Um Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt herstellen zu können, folgen Sie bitten den unten stehenden Links.

Kontaktinformationen

Kontaktinformationen

Bei Eigentumswechsel, Adressänderungen oder allgemeinen Informationen wenden Sie sich bitte an:

Veranlagung
Bezeichnung Name Telefon
A, C, unbebaute Grundstücke, Gemarkungen Fr. Pelger 0211 - 8928629
F, G, S, T, V Fr. Gietzen 0211 - 8928607
H ,U Fr. Knickenberg 0211 - 8928676
I, K, L Fr. Hübner 0211 - 8928678
J, M - R Fr. Schiemann 0211 - 8928644
D, E, W Fr. Hintzen 0211 - 8928820
B, X-Z Hr. Horn 0211 - 8928496

 

Bei Stundungen und Erlassanträgen wenden Sie sich bitte an:

Sachbearbeitung
Bezeichnung Name Telefon
A, B, J, U, V Fr. Mühren 0211 - 8926491
C, G, H, Q - T Fr. Fischer 0211 - 8928643
D - F, M, W - Z, Gemarkungen Fr. Poss 0211 - 8928671
I, K, L, N - P Fr. Schmeling 0211 - 8928670