Anmeldung eines Hundes
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder uns eine schriftliche beziehungsweise telefonische Mitteilung zukommen lassen.
Hierzu benötigt das Steueramt zur Anmeldung eines Hundes z.B. folgende Angaben:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Halterin oder des Halters
- Rasse des Hundes
- seit wann wird der Hund gehalten
- Herkunft des Hundes
Zur Anmeldung stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Die Abgabe von Unterlagen für eine An- bzw. Abmeldung ist auch bei den Bürgerbüros möglich. Die Bearbeitung findet hiernach im Steueramt statt.
Abmeldung eines Hundes
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Die Abmeldung muss innerhalb von vier Wochen vorgenommen werden. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur dann für max. 6 Monate möglich, wenn entsprechende Nachweise - wie z. B. eine tierärztliche Bescheinigung - vorgelegt werden.
Das Steueramt benötigt zur Abmeldung eines Hundes z. B. folgende Angaben:
- Grund der Abmeldung
- Sterbe- oder Abgabedatum
- Name und Anschrift des neuen Halters, wenn der Hund abgegeben wurde
- Ihre neue Anschrift, wenn Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind
- Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung
Die Steuermarke muss bei der Abmeldung an das Steueramt zurückgegeben werden.
Hierzu steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
Was ist zu bezahlen?
Allgemeine Steuersätze (§ 2 Absatz 1 Hundesteuersatzung) | Euro pro Jahr |
---|---|
ein Hund | 96,00 |
zwei Hunde (je Hund) | 150,00 |
drei oder mehr Hunde (je Hund) | 180,00 |
Steuersätze für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse (§ 2 Absatz 3 Hundesteuersatzung) | Euro pro Jahr | |
---|---|---|
ein Hund | 600,00 | |
zwei Hunde (je Hund) | 900,00 | |
drei oder mehr Hunde (je Hund) | 1.200,00 | |
wenn ein solcher Hund gemeinsam mit einem oder mehreren Hunden nach Absatz 1 gehalten wird | 750,00 | |
wenn zwei oder mehr solcher Hunde gemeinsam mit einem oder mehreren Hunden nach Absatz 1 gehalten werden (je Hund) | 1.050,00 |
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Zahlungsweise
Die Steuer kann entweder per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht oder direkt an die Stadtkasse überwiesen werden.
Wichtig dabei ist die Angabe des Vertragsgegenstands (steht im Steuerbescheid), sonst kann die Überweisung nicht zugeordnet werden.
Die Hundesteuer wird in vier Teilbeträgen, jeweils zur Mitte eines Quartals fällig, dass heißt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Auf Antrag kann die jährliche Hundesteuer auch als Jahresbeitrag am 15. Mai entrichtet werden.
Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Befreiung oder Ermäßigung ist nur auf Antrag möglich. Sie können diesen persönlich oder schriftlich beim Steueramt stellen. Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Halterinnen und Haltern gefährlicher Hunde (§ 3 LHundG NRW) oder von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) wird für diese und andere Hunde grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung gewährt.
Befreiungen
- Blindenführhunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe, blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen
- Rettungshunde
- Hunde, die an Bord von ins Schiffregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden
- Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath, die zum ersten Mal durch den Halter aufgenommen werden (max. für 12 Monate)
- Assistenzhunde
Ermäßigungen
- Düsselpassinhaberinnen und Düsselpassinhaber
- Wachhunde zur Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt sind
- Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen, die von der nächsten zusammenhängenden Bebauung mehr als 400 m entfernt sind
Hundesteuermarke
Die Stadt Düsseldorf übersendet bei jeder Anmeldung mit dem Steuerbescheid eine nummerierte Hundesteuermarke. Diese bleibt bis zur Abgabe oder Verlust des Hundes oder dem Wegzug des Halters gültig.
Bei Verlust der Hundesteuermarke können Sie - gegen Ersatz der Kosten - persönlich oder schriftlich eine Ersatzmarke anfordern.
Die Beantragung und Gebührenbegleichung einer Hundesteuerersatzmarke ist unter dem folgenden Link auch in elektronischer Form möglich:
Die Hundesteuermarke ist bei Abmeldung des Hundes an das Steueramt zurückzusenden.
Downloads und Links
- Externer Link: Hundesteuer: Abmeldung
- Externer Link: Hundesteuer: Anmeldung
- Externer Link: Online-Hundesteuer Anmeldung
- PDF: Hundesteuersatzung ab 2024
- Interner Link: Infos über gefährliche Hunde
- Externer Link: Vertretungsvollmacht in Steuerangelegenheiten
- Externer Link: Hundeauslaufplätze
- Externer Link: SEPA-Lastschriftmandat
- Externer Link: Online - Ersatzmarke