Informationen zur Vergnügungssteuer

Informationen zur Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert.

In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht Steuern zu erheben, wie z. B. der Vergnügungssteuer, durch das Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Neufassung vom 19.12.2023.

Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Kontaktinformationen

Kontaktinformationen

Bezeichnung

Name

Telefon

A - B, U

Frau Schmitz

0211 - 8928697

C - H

Frau Aydin

0211 - 8928648

I - O

Frau Winkler

0211 - 8928661

P - T

Frau Bayer

0211 - 8928658

V - Z, Sonderzeichen

Frau Herder

0211 - 8928677