In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten gemäß § 1 Nummer 1 Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Neufassung vom 19.12.2023, vergnügungssteuerpflichtig.
Mehr