Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Einführung einer Wettbürosteuer für das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) beschlossen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.
Mit Änderungssatzung vom 14.06.2018 wurde die Bemessungsgrundlage rückwirkend zum 01.01.2016 geändert.
Der Steuersatz beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 Prozent des Bruttowetteinsatzes.
Wer ein Wettbüro eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dies unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme bei der Stadt Düsseldorf – Steueramt – schriftlich anzumelden.
In der Anmeldung sind Name und Anschrift der Betreiberin oder des Betreibers (Veranstalterin oder Veranstalter), Ort und Zeitpunkt der Eröffnung des Wettbüros anzugeben.
Änderungen des Geschäftsbetriebes, die sich auf die zu entrichtende Steuer auswirken können (z.B. Schließung, ein Wechsel der Betreiberin oder des Betreibers, Änderung der genutzten Räumlichkeit), sind innerhalb von 14 Tagen der Stadt Düsseldorf – Steueramt – schriftlich anzuzeigen.