Bitte beachten:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihres Förderantrags ist möglich. Die DAFIB-Förderrichtlinie, die Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie gebündelt im Download-Modul weiter unten.
Förderungsausschluss: Analog zu den (ehemaligen) Fördergebieten EKISO und KIQ ist eine Förderung für eine beantragte Maßnahme dann ausgeschlossen, wenn sich die beantragte Maßnahme innerhalb einer Gebietskulisse im Sinne der Städtebauförderung befindet (beispielsweise Garath 2.0, Rath/Mörsenbroich), es sei denn, sie erweist sich als nicht förderfähig oder die jeweiligen Fördermittel sind ausgeschöpft (laut Verwaltungspraxis zu DAFIB-Richtlinie Punkt 3 Förderungsauschluss)