Wer erhält einen Zuschuss?

Wer erhält einen Zuschuss?

Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Außenlärmpegel tagsüber bei mindestens 70 Dezibel oder nachts bei 60 Dezibel liegt. Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können im Umweltamt erfragt werden.

Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 21.06.1990 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen.

In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie hoch ist die Förderung?

  • 300,- Euro pro m2 Fensterfläche (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
  • zusätzlich bis zu 225,- Euro pro Schlafraum beim Einbau einer schallgedämmten Lüftung
  • Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.

Antrag stellen - was wird benötigt?

Austausch von Fenstern

Antrag stellen - was wird benötigt?

  • Antragsformular auf Zuwendung
  • Grundrisspläne mit Angaben über die Raumgröße und Nutzung
  • Ansichtspläne oder Fotografien der Hausfront
  • Kostenvoranschlag einer Fensterfachfirma
  • schalltechnisches Prüfzeugnis des einzubauenden Fensters
  • Eigentümernachweis (z.B. Grundbuchauszug (Kopie) oder Grundsteuerheranziehungsbescheid)

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können weitere Unterlagen angefordert werden.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

Weitere wichtige Informationen

Weitere wichtige Informationen

Weitere wichtige Informationen zu den Fördervoraussetzungen und wie Sie einen Antrag stellen können, lesen Sie bitte in den folgenden Dokumenten nach:

Kontakte

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung

    Betrieblicher Umweltschutz

    und Verkehrslärmschutz

  • Brinckmannstraße 7
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8921065

    Fax 0211 - 8929061

    E-Mail