Hochwasserschutz
Hochwasserschutz
Bekanntmachung über die Auslegung von Karten und Text der geplanten Verordnung sowie Erläuterungsbericht zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Dickelsbachs
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbachs von km 1,5 bis km 21,5 durch ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts in Verbindung mit § 112 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen festzusetzen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 29.02.2016 bis einschließlich zum 29.03.2016 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr im Umweltamt Düsseldorf in Raum 615 (6. Etage), Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf.
Die vollständigen Unterlagen können auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter:
www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html
Bekanntmachung veröffentlicht im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 6/7 am 20.02.2016