Elektroaltgeräte und Elektroschrott
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden, damit die Schadstoffe aus den Geräten gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können. Die Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, für die Verwertung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen.
Einige karitative Organisationen in Düsseldorf nehmen mitunter auch intakte Haushaltsgeräte zur Weitergabe an Bedürftige an. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind der stationäre Einzelhandel sowie Onlinehändler ab dem 1.1.2022 verpflichtet, Elektroaltgeräte unter folgenden Bedingungen zurückzunehmen:
- stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreibern von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die dort mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen Kleinelektrogeräte (Kantenlänge 25 cm) unhabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden gekauft wurden, zurücknehmen
- größere Geräte können nur noch dort abgebeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird
- Kunden können bis zu drei Altgeräten pro Geräteart kostenlos abgeben
- Onlinehändler mit mehr als 400 m2 Versand-/Lagerfläche müssen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten
- Kleinere Geschäfte als oben definiert, sind nicht verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen.
Neben den Entsorgungsmöglichkeiten im Handel steht Ihnen ein umfangreiches städtisches Angebot zur Verfügung: