Restmüll aus dem Gewerbe

Restmüll aus dem Gewerbe

Mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft in Düsseldorf zum Jahreswechsel 2024/2025 ändern sich auch Regelungen zu gewerblichen Abfällen. Bis Ende 2024 entsorgte die AWISTA GmbH „hausmüllähnliche“ Restabfälle aus dem Gewerbe auf privatwirtschaftlicher Basis, also gegen Rechnung. Grundlage dafür war eine sogenannte „Pflichtenübertragung“ der Bezirksregierung nach altem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Ende 2024 auslief.

Ab dem 01.01.2025 ist die Stadt selbst für die Entsorgung von Restmüll aus dem Gewerbe zuständig. Gewerbliche Restmüllbehälter (die sogenannten „Pflichtrestmülltonnen“ gemäß §7 der Gewerbeabfallverordnung) werden im Auftrag der Stadt durch die 2024 neu gegründete AWISTA Kommunal GmbH geleert. Die Stadt erhebt dafür Gebühren. Die Mindestgröße der bei der AWISTA Kommunal zu bestellenden Pflichtrestmülltonnen richtet sich nach Art und Größe des Gewerbes und ist in der sogenannten „Einwohnergleichwerttabelle“, einem Anhang zur städtischen Abfallentsorgungssatzung, geregelt.

Das Gewerbe hat die Möglichkeit – und nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung auch die Pflicht – Wertstoffe verstärkt getrennt zu erfassen. Diese können dann auf privatwirtschaftlicher Basis bei einem dafür zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb verwerten werden.

Die Umstellung zur Pflichtrestmülltonne erfolgt ab dem 1.1.2025 sukzessive. Die bislang von der AWISTA GmbH entsorgten Unternehmen werden dazu von der Stadt angeschrieben, um die Aufstellung und Abrechnung der satzungsgemäßen Restmülltonne zu regeln. Die in den Gewerbebetrieben bestehenden Restabfallbehälter werden von der AWISTA GmbH interimsweise weiter geleert.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus Betrieben wie auch allgemein zum betrieblichen Umweltschutz