Die Vielzahl der von der Altlastenproblematik betroffenen Grundstücke und Flächen im Stadtgebiet führt dazu, dass
- alle Bauanträge auf Altlastenbelange zu überprüfen sind. Werden Boden- oder Grundwasserbelastungen festgestellt, sind diese zu sanieren. Anderenfalls ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich.
- bei Grundstücksgeschäften stets überprüft werden sollte, ob das Grundstück auf einer Altablagerung liegt oder ob es gewerblich / industriell genutzt wurde. Dies ist besonders wichtig, da Grundstückseigentümer im Zweifelsfall erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und zu bezahlen haben, unabhängig davon, ob Sie selbst die sanierungsbedürftigen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen verursacht haben oder nicht.
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