Eine Bauwasserhaltung (Grundwasserentnahme) dient dazu, eine Baugrube vorübergehend trockenzulegen. Wer deshalb beabsichtigt Grundwasser zu entnehmen, benötigt für die „Benutzung eines Gewässers“ eine wasserrechtliche Erlaubnis (§ 8 i. V. m. den §§ 9, 10 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes). Diese ist mit einem Formular (siehe unten) bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beantragen.
Das geförderte Grundwasser darf dann in ein Oberflächengewässer oder in Ausnahmefällen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn die jeweiligen Anforderungen eingehalten werden. Falls erforderlich ist das Grundwasser vor der Einleitung abzureinigen. Soll das Wasser aus der Bauwasserhaltung in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, ist dies als Gewässerbenutzung zusammen mit der Grundwasserförderung zu beantragen.
Eine Einleitung in den öffentlichen Kanal bedarf einer eigenständigen Erlaubnis des Stadtentwässerungsbetriebs. Diese ist dort gleichzeitig zu beantragen.
Weil es einschränkende Randbedingungen im Stadtgebiet Düsseldorf geben kann, beispielsweise das Vorkommen von Grundwasserverunreinigungen oder anderer Grundwassernutzungen, wird empfohlen den Umfang eines Wasserrechtsantrags im Vorfeld mit dem Umweltamt abzustimmen.
Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, ist der Antrag frühzeitig zu stellen. Das Genehmigungsverfahren dauert nach Vorlage vollständiger Unterlagen erfahrungsgemäß 4 bis 6 Wochen. Bei großen Bauwasserhaltungen oder komplexen Randbedingungen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Wird eine Grundwasserentnahme ohne wasserrechtliche Erlaubnis begonnen, kann dies zu einer Einstellung der Förderung und damit unter Umständen zu einem Baustopp führen. Eine Gewässerbenutzung ohne Erlaubnis stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Gegebenenfalls besteht auch ein Straftatbestand.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der Gebührenordnung Nordrhein-Westfalens gebührenpflichtig ist. Die Mindestgebühr liegt im dreistelligen Bereich.
Weitere Informationen zum Thema Bauwasserhaltungen finden Sie in unserem Merkblatt. Merkblatt und Antragsformular lassen sich hier herunterladen: