Einbau von Ersatzbaustoffen im Stadtgebiet Düsseldorf
Einbau von Ersatzbaustoffen im Stadtgebiet Düsseldorf
Am 01.08.2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten, die bundesweit die Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen vereinheitlicht.
Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen
Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen
Gemäß § 22 Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) besteht vier Wochen vor Beginn des Einbaus für bestimmte Materialklassen abhängig von der Menge Anzeigepflicht (Musterformular Anlage 8 der ErsatzbaustoffV).
Darüberhinaus besteht in Wasserschutzzonen eine grundsätzliche Anzeigepflicht!
Ob die Einbaumaßnahme im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Sie werden zur Speicherung einer Datei im Microsoft Excel-Format aufgefordert. Bitte füllen Sie anschließend die erforderlichen Felder aus und senden Sie die Datei für Vorhaben im Stadtgebiet Düsseldorf an die unten stehende E-Mail-Adresse.