Einbau von Ersatzbaustoffen im Stadtgebiet Düsseldorf

Einbau von Ersatzbaustoffen im Stadtgebiet Düsseldorf

Am 01.08.2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten, die bundesweit die Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen vereinheitlicht.

Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen

Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen

Gemäß § 22 Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) besteht vier Wochen vor Beginn des Einbaus für bestimmte Materialklassen abhängig von der Menge Anzeigepflicht (Musterformular Anlage 8 der ErsatzbaustoffV).

Darüberhinaus besteht in Wasserschutzzonen eine grundsätzliche Anzeigepflicht!

Ob die Einbaumaßnahme im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:

Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)

Ein Muster für die Anzeige kann auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW heruntergeladen werden:

Muster Anzeige

Sie finden dort unter "Weitere Informationen" den Punkt

Anzeige für die Verwendung von Ersatzbaustoffen nach Musterformular Anlage 8 Ersatzbaustoffverordnung - Straßen- und Erdbauweisen (gültig ab 01.08.2023)

Sie werden zur Speicherung einer Datei im Microsoft Excel-Format aufgefordert. Bitte füllen Sie anschließend die erforderlichen Felder aus und senden Sie die Datei für Vorhaben im Stadtgebiet Düsseldorf an die unten stehende E-Mail-Adresse.

 

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