Versickerung von Niederschlagswasser

Versickerung von Niederschlagswasser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das auf befestigten Flächen anfallende und gesammelte Niederschlagswasser ortsnah auf einem Grundstück versickert werden. Hierfür ist unabhängig von einem Bauvorhaben immer eine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Niederschlagswasser, welches auf befestigten Flächen (Dachflächen sowie sonstige versiegelte Flächen) von Grundstücken anfällt, unterliegt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungspflicht der Abwassersatzung der Stadt Düsseldorf und muss daher in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (Mischwasser- oder Trennkanalisation). Nur in Ausnahmefällen kann die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Untergrund erfolgen. 

Erforderliche Genehmigungen

Erforderliche Genehmigungen

Voraussetzung für die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser auf einem Grundstück ist in jedem Fall eine separate Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht seitens des Stadtentwässerungsbetriebs der Stadt Düsseldorf. Bitte wenden Sie sich daher im Falle einer geplanten Versickerung von Niederschlagswasser auch immer parallel an den Stadtentwässerungsbetrieb.

Der Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückeigentümer ist zeitlich gebunden an die Geltungsdauer der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht des Stadtentwässerungsbetriebes und die Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Umweltschutzbehörde. Nach der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist der Antragsteller in jeder Hinsicht rechtlich dafür verantwortlich, dass auf seinem Grundstück eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung durchgeführt wird. Der Betreiber haftet für alle Schäden, die durch mangelhaften Zustand, vorschriftswidriges Benutzen oder nicht sachgemäßes Bedienen seiner Versickerungsanlage entstehen.

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist erlaubnispflichtig. Inwieweit eine Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, sollte schon vor einer Antragstellung mit der Unteren Umweltschutzbehörde abgestimmt werden. Im Rahmen dieser Abstimmung werden auch die hydrogeologischen und örtlichen Voraussetzungen für eine Versickerung geprüft.

Für die Beantragung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Stadt Düsseldorf werden benötigt:

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Erläuterungsbericht mit Angaben zu Art und Größe der Versickerungsanlage
  • Berechnung zur Versickerungsanlage
  • Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Versickerungsanlage
  • Detailzeichnung mit Querschnitt der Versickerungsanlage

Bitte reichen Sie drei Exemplare Ihres Antrags ein.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Zum Schutz des Grundwassers und des daraus gewonnenen Trinkwassers werden hohe Anforderungen an das zu versickernde Wasser gestellt:

Es darf nur unbelastetes Niederschlagswasser versickert werden (Herkunft von Dachflächen, Terrassen, Wegen, Plätzen, generell von unbefahrenen Flächen).

  • Im Bereich der Versickerungsanlage dürfen keine Bodenbelastungen vorliegen ( z. B. auf einem Altstandort oder einer Altablagerung), damit daraus keine Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden können.
  • Die Versickerungsanlage muss Mindestabstände zu Nachbargrundstücken (2 m) und unterkellerten Gebäuden (6 m) einhalten. Dadurch werden mögliche Nässeschäden auf Nachbargrundstücken oder Gebäuden vermieden.
  • Darüber hinaus muss der Flurabstand (Abstand zwischen Grundwasserhöchststand und Geländeoberkante) bei der Mulde und dem Mulden- Rigolen- Element >1,5 m betragen. Zudem ist beim Mulden- Rigolen- Element ein Sohlabstand von > 1 m einzuhalten.
  • Im Bereich der Versickerungsanlage müssen gut durchlässige Böden vorhanden sein, um das gesammelte Niederschlagswasser aufnehmen zu können.

Versickerungsverfahren

Versickerungsverfahren

Aufgrund der besonderen hydrogeologischen Situation in Düsseldorf werden zum Schutz des Grundwassers in der Regel nur Versickerungen über eine belebte Bodenzone zugelassen. Dies sind:

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung

Eine Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser über unterirdische Rohrrigolen und Sickerschächte ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Beispiel Flächenversickerung

Flächenversickerung

Beispiel Flächenversickerung

Die Flächenversickerung kommt der natürlichen Versickerung am nächsten. Das Regenwasser wird gefasst und auf Rasenflächen, unbefestigte Rand- oder Pflanzstreifen geleitet, um dort zu versickern.

Beispiel Muldenversickerung

Versickerungsmulde

Beispiel Muldenversickerung

Die einfachste Art der Versickerung ist die Anlage einer flachen, begrünten Mulde im Garten, in welche Niederschlagswasser möglichst oberirdisch über offene Zuleitungsgerinnen eingeleitet, zwischengespeichert und in den Untergrund versickert wird.

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