Niederschlagswasser, welches auf befestigten Flächen (Dachflächen sowie sonstige versiegelte Flächen) von Grundstücken anfällt, unterliegt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungspflicht der Abwassersatzung der Stadt Düsseldorf und muss daher in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (Mischwasser- oder Trennkanalisation). Nur in Ausnahmefällen kann die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Untergrund erfolgen.
Solche Ausnahmefälle können sein:
- Das Grundstück ist lediglich mit einer Schmutzwasserkanalisation erschlossen bzw. die Mischwasserkanalisation kann das anfallende Niederschlagswasser aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen,
- Vorgaben in Bebauungsplänen, nach denen das gesammelte Niederschlagswasser ortsnah auf dem Grundstück versickert werden muss,
- Örtliche Gegebenheiten, die einen Anschluss an die vorhandene öffentliche Kanalisation verhindern (z.B. straßenabgewandte Dachflächen bei geschlossener Bebauung).