Was ist eine Indirekteinleitergenehmigung?

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW  ist für die Einleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser bestimmter Abwasserherkunftsbereiche in öffentliche Abwasseranlagen eine wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung) erforderlich. Damit soll erreicht werden, dass Schadstoffe, die in den kommunalen Kläranlagen nicht abgebaut werden können, an der Anfallstelle im Betrieb zurückgehalten werden.

Wann müssen Änderungen im Betrieb angezeigt werden?

Die Anforderungen an die Einleitung von Produktionsabwasser in die öffentliche Kanalisation sind speziell für die einzelnen Branchen zugeschnitten.

Neben unterschiedlichen "allgemeinen" Anforderungen wie z. B. abwasserarme Produktionsverfahren, Rückgewinnung von Einsatzstoffen oder dem Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe, kann im Betrieb die Einrichtung von Abwasserbehandlungsanlagen gefordert werden.

Der "Stand der Technik" für die Einleitung von Abwasser ist in 57 abwasserherkunftsbezogenen Anhängen zur bundesweit geltenden Abwasserverordnung festgeschrieben worden.

Was ist außerdem zu beachten?

Für alle Abwassereinleitungen (auch für nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtige Einleitungen) gelten die Benutzungsbedingungen der kommunalen Abwassersatzung. Weitere Informationen dazu sind beim Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf, Abteilung Grundstücksentwässerung erhältlich.

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