Abfälle
Typische Abfälle, die in dieser Branche anfallen, sind die folgenden Abfallarten der Abfallverzeichnis-Verordnung:
- 02: Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
- 15: Verpackungsabfall
- 20: Siedlungsabfälle
Für einzelne Abfälle besteht unter Beachtung der Bioabfallverordnung die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung.
Betriebliche Abwässer
In manchen Betrieben der Ernährungsbranche fällt aus den Produktionsbereichen Abwasser an, das ohne vorherige Behandlung nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann.
Die wesentlichen abwasserrelevanten Herkunftsbereiche werden in folgenden Anhängen der Abwasserverordnung beschrieben:
- Anhang 4: Ölsaataufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination
- Anhang 10: Fleischwirtschaft
- Anhang 11: Brauereien
- Anhang 12: Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken
- Anhang 14: Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung.
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