Wassergefährdende Stoffe

Zu den "wassergefährdenden Stoffen" zählen insbesondere die Betriebsmittel der landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge, z. B. Diesel, Benzin, Motor- und Getriebeöle, Hydrauliköle und Bremsflüssigkeiten. Desweiteren werden in den Betrieben auch Heizöl, Altöl, Batterien benutzt und gelagert. Zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen insbesondere

  • ober- und unterirdische Tanks
  • Gebindelager
  • Eigenbedarfstankstellenn
  • Abfüllflächen zum Befüllen / Entleeren der Lagertanks
  • Festmistlagerstätten
  • Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln

Betriebliche Abwässer

Betriebe, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, müssen sich eigenständig um die vorschriftsmäßige Entsorgung ihres Abwassers kümmern. Um das gereinigte Abwasser in ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) einleiten zu dürfen, benötigen Kleinkläranlagenbesitzer eine wasserrechtliche Erlaubnis (siehe Nutzung von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässer / Wasserrechte).

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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    Betrieblicher Umweltschutz

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    40225 Düsseldorf

  • Tel. 0211 - 8925708
    oder 0211 - 8926854
    Fax 0211 - 8929402

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