Abfälle
Typische Abfälle, die in diesem Produktionszweig vorkommen, sind bei der spanenden Bearbeitung verbrauchte Kühlschmierstoffe, ölhaltige Schleifschlämme und Späne, sowie bei Lackier- und Reinigungsprozessen Lackschlämme, Filtermaterialien und Schlämme.
Dies sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung insbesondere folgende Abfallarten:
- 11: Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen, Nichteisen-Hydrometallurgie
- 12: Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
- 13: Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle)
- 14: Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen
- 15: Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung
Betriebliche Abwässer
In vielen metallverarbeitenden Betrieben fällt aus den Produktionsbereichen Abwasser an, das ohne vorherige Behandlung nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann.
Die wesentlichen abwasserrelevanten Herkunftsbereiche werden in folgenden Anhängen der Abwasserverordnung beschrieben:
- Anhang 31: Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung
- Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung
Luftreinhaltung
Luftverunreinigungen entstehen bei der Metallbearbeitung durch thermische Behandlungsverfahren und bei Oberflächenbehandlung, wie z. B. Härten, Schweißen, Löten, Lackieren und Galvanisieren. Das dabei entstehende Abgas ist verfahrensbedingt zu reinigen und in den freien Luftstrom zu führen.
Bei der Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel sind die Anforderungen der 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (31. BImSchV) zu beachten.
Lackieranlagen mit einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 Kilogramm pro Stunde oder 15 Tonnen pro Jahr bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für diese Anlagen gelten Emissionsbegrenzungen für Lackstaub und Lösemittel nach der Technischen Anleitung Luft (TA Luft).
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