Legionellenbefunde
Ob es im Einzelfall bei Überschreitung der sogenannten Maßnahmenwerte (10.000 KBE/100 ml) tatsächlich zu Erkrankungen im Einwirkungsbereich einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders kommen kann, ist gegenwärtig nicht bekannt. Der Zusammenhang zwischen einer hohen Legionellenkonzentration im Kühlwasser, der Emission legionellenhaltiger Aerosole und der Höhe des Erkrankungsrisikos wurde bisher wissenschaftlich noch nicht belegt.
Legionellenbefunde oberhalb der Maßnahmenwerte müssen aus Gründen des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gemeldet werden. Die Information wird an das Gesundheitsamt weitergegeben. Sollte sich im Rahmen einer gemeinsamen Risikoabschätzung eine unmittelbare Gefährdung ergeben, wird die betroffene Öffentlichkeit informiert und über Maßnahmen aufgeklärt.
Bitte beachten Sie, dass im Stadtgebiet Düsseldorf auch die Bezirksregierung Düsseldorf für bestimmte Anlagen nach der 42. BImSchV die zuständige Behörde ist. Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier:
Bezirksregierung Düsseldorf | Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen