Anzeigeverfahren
Neue Feuerungsanlagen müssen vor der Inbetriebnahme beim Umweltamt angezeigt werden.
Bestehende Feuerungsanlagen sind bis spätestens 1. Dezember 2023 beim Umweltamt anzuzeigen. Bestehende Anlagen sind Anlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden.
Emissionsrelevante Änderungen, Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage sind ebenfalls anzuzeigen.
Erforderliche Angaben
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (in Megawatt)
- Art der Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige Feuerungsanlage)
- Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz gemäß den in § 2 Absatz 9 genannten Brennstofftypen (feste Biomasse, andere feste Brennstoffe, Gasöl, andere flüssige Brennstoffe, Erdgas, andere gasförmige Brennstoffe)
- Datum der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde
- Wirtschaftszweig der Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code)
- voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast
- wenn von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden gemäß § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 oder § 29 Absatz 2 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird
- wenn von einer Regelung für den Notbetrieb gemäß § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 5, 6 oder § 16 Absatz 10 Nummer 4 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nur im Notfall in Betrieb sein wird
- Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie Standort der Anlage mit Anschrift
- Geokoordinaten des Schornsteins und Höhe über Gelände
Anzeigeformular
Das ausgefüllte Anzeigeformular ist dem Umweltamt zuzuleiten:
Umweltamt, Abt. Betrieblicher Umweltschutz, Brinckmannstr. 7, 40225 Düsseldorf oder
Die Anzeige erfolgt mit dem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Anzeigeformular.
Anlagenregister
Nach Prüfung der Anzeige leitet das Umweltamt die Anzeige an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weiter, wo die Aufnahme in ein Anlagenregister erfolgt. Die im Anlagenregister enthaltenen Informationen werden gemäß § 36 „Anlagenregister“ der 44. BImSchV und nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen über das Internet öffentlich zugänglich gemacht.
Kontakt
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Landeshauptstadt Düsseldorf
Startseite
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz -
Abteilung
Betrieblicher Umweltschutz
E-mail -
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
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Tel. 0211 - 8921029
oder 0211 - 8921037
Fax 0211 - 8929402