Fischereischein
Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt. Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden. Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.