Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage außer Betrieb nehmen?

Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage außer Betrieb nehmen?

Nein, funktionierende Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter genutzt werden.

Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen?

Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen?

Auch wenn moderne Brennwertkessel oder das Kraftwerk Lausward im Düsseldorfer Hafen sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich wesentlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Fernwärme oder Wärmepumpen niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.

Was passiert bei einem Defekt meiner Heizungsanlage?

Was passiert bei einem Defekt meiner Heizungsanlage?

Solange defekte Heizungsanlagen repariert werden können, dürfen sie auch weiter betrieben werden. Nur wenn der Schaden irreparabel sein sollte, sind die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten: Bis die Kommunale Wärmeplanung in Düsseldorf in Kraft tritt (voraussichtlich im Jahr 2025) darf theoretisch noch eine mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl, etc.) betriebene Heizanlage eingebaut werden. Voraussetzung ist dann jedoch der Nachweis einer vorausgegangenen Energieberatung, welche über finanzielle Risiken dieses Schrittes aufklärt und nachhaltige Alternativen aufzeigen kann. Zudem müssen Betreiberinnen und Betreiber dieser Anlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem – also vollständig CO2-frei hergestelltem –  oder blauem Wasserstoff – also unter Abscheidung und dauerhafter Speicherung des bei der Herstellung angefallenen CO2 – einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Nach Inkrafttreten der Kommunalen Wärmeplanung dürfen dann nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. Alternativ ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz möglich.

Sollte ich noch eine neue Gasheizung einbauen lassen, solange es noch möglich ist?

Sollte ich noch eine neue Gasheizung einbauen lassen, solange es noch möglich ist?

Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht ersetzt werden, und defekte Anlagen dürfen, solange kein Totalschaden vorliegt, auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter repariert werden. Für die Entscheidung, welche Art zu Heizen auch langfristig am rentabelsten ist, sollte im Einzelfall immer ein/e qualifizierter Energieberater/in oder ein Heizungsfachbetrieb hinzugezogen werden. Das Heizen mit Gas wird sich in den nächsten Jahren aber erheblich verteuern und stellt meist keine wirtschaftliche Lösung mehr dar.

Wird das Gebäude, in dem ich wohne, an die Fernwärme angeschlossen?

Wird das Gebäude, in dem ich wohne, an die Fernwärme angeschlossen?

Derzeit steht noch nicht fest, wo überall Fernwärmeleitungen verlegt werden sollen. Das Fernwärmenetz wird in vielen Bereichen erweitert werden, in denen ein hoher Wärmebedarf besteht. Genauere Informationen wird die Kommunale Wärmeplanung liefern, deren Ergebnisse voraussichtlich im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Hier können Sie sich informieren, ob an Ihrem Wohnort schon heute der Ausbau der Fernwärme geplant ist und Ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss anmelden: Fernwärme in Düsseldorf | Stadtwerke Düsseldorf (swd-ag.de)

Was kann ich sonst noch tun, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken?

Was kann ich sonst noch tun, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken?

Neben einer Installation einer klimafreundlichen Heizungs- oder Klimatisierungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Zwar sind hier in der Regel die Investitionssummen höher als bei der Sanierung des Heiz- oder Klimatisierungssystems, der Energieverbrauch kann aber nachhaltiger gesenkt werden. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto geringer werden der Heiz- beziehungsweise Kühlbedarf sein. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind. So lohnt sich der Umstieg von alten Öl- oder Gasheizungen auf Fernwärme eher in weniger gut isolierten Altbauten mit einem hohen Energiebedarf. Eine Wärmepumpe eignet sich hingegen eher in Gebäuden, in denen der Strombedarf zur Beheizung durch eine energetische Sanierung bereits signifikant verringert werden konnte. In Gebäuden, die sich in einem energetisch schlechten Sanierungszustand befinden, führt der Einsatz von Wärmepumpen durch den hohen Stromverbrauch andernfalls zu entsprechend hohen Kosten und – je nach Strommix - Treibhausgasemissionen. 

Neben dem Heizungstausch und der energetischen Sanierung gibt es eine Reihe weiterer nicht- und geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Alltag gesenkt und unmittelbar Energie für Heizung und Warmwasser eingespart werden kann: Vom Herunterdrehen der Heizung und dem Einsatz von Thermostaten über den hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes im Haus bis hin zur Abdichtung von Türen oder dem Einsatz wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken.