Erfahrungsgemäß stellt die Verkehrslärmbelastung das mit Abstand größte Lärmproblem in den Städten dar. Pegel von tagsüber 70 dB (A) sind an Hauptverkehrsstraßen leider die Regel. Besonders in der verkehrsreichen Innenstadt, an Schnellstraßen sowie an lückenlos bebauten Hauptverkehrsachsen sind hohe Belastungen festgestellt worden. Die Dichte des Verkehrsnetzes führt außerdem zu großflächigen Lärmimmissionen, die ganze Stadtteile überspannen und dabei selbst andere Lärmquellen überdecken.
Welcher Lärm entsteht in der Straße vor meinem Haus?
Wie laut ist es eigentlich im Stadtteil – wo gibt es ruhige Zonen in der Stadt?
Mit der gesamtstädtischen Straßenverkehrslärmkarte Düsseldorf liegt ein detaillierter Lärm-Stadtplan vor, der eine Überlagerung von Kraftfahrzeug- und Straßenbahnverkehrslärm darstellt. Hierfür sind Berechnungen auf Grundlage der in Deutschland vorgeschriebenen Richtlinien (RLS-19, Schall 03) erfolgt. Das so entstandene Kartenwerk stellt für Bürgerinnen und Bürger wie für Stadtplaner, Architekten und Investoren eine umfassende Informationsquelle dar.
Die Ergebnisse unterscheiden sich von den nach EG-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen Berechnungen nach Cnossos-EU. Die nach diesen Vorgaben ermittelten Lärmkarten sind auf den Seiten "Umgebungslärm in NRW" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter unten stehendem Link zu finden. Sie sind Ausgangsbasis für die Lärmaktionsplanung nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Für den Verkehrslärm an bestehenden Straßen hat der Gesetzgeber – im Gegensatz zur Lärmvorsorge bei Neubau oder wesentlicher Änderung – bisher keine Richtwerte erlassen. Betroffene haben deshalb keinen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur Minderung derartiger Belastungen.
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse einen Masterplan zur Reduzierung des Verkehrslärms beschlossen, der an besonders stark belasteten Straßenabschnitten weitreichende Lärmschutzmaßnahmen vorsieht.