Der Lärmaktionsplan soll unerwünschten und gesundheitsschädlichen Umgebungslärm reduzieren, also Belastungen durch Verkehr und Industrie. Dafür müssen die Lärmquellen zunächst erfasst, die Problemlagen analysiert und nach Prioritäten geordnet werden. Die EG-Umgebungslärm-Richtlinie setzt den Rahmen für ein europaweit einheitliches Vorgehen: regelmäßig alle fünf Jahre ist der Umgebungslärm zu ermitteln, zu kartieren und darauf aufbauend unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Minderungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Dies ist Gegenstand des Lärmaktionsplans.

Aufgabenstellung und Verfahrensablauf

Aufgabenstellung und Verfahrensablauf

Nach der Erfassung der Lärmbelastung nach Höhe, Ort und Anzahl der Betroffenen sowie der jeweiligen Verursacher ist ein Handlungskonzept zu entwickeln. Zentrale Frage ist, wie lassen sich die Lärmbelastungen in Düsseldorf wirksam mindern?

Experten erarbeiten den Entwurf

Geeignete Vorschläge zur Verbesserung der örtlichen Situation werden z.B. mit dem zuständigen Verkehrsträger erörtert. Darüber hinaus werden auf die Verkehrs- und Stadtplanung bezogene Überlegungen entwickelt. Wie können neue Wohngebäude an vorbelasteten Standorten geschützt oder ruhige Gebiete zukünftig vor Belastungen bewahrt werden? Das Ergebnis - in Form von Maßnahmen und Planvorgaben, die einvernehmlich weiter verfolgt werden sollen - ist im Lärmaktionsplan-Entwurf festgehalten.

Öffentlichkeit bewertet die Vorschläge

Diese Vorschläge zur Lärmminderung sind von der betroffenen Öffentlichkeit zu bewerten. Deren Meinung dazu sowie zusätzliche Anregungen sind aufzunehmen und im LAP zu dokumentieren. Der somit ergänzte Lärmaktionsplan wird den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Mit dem Ratsbeschluss tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

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