Der Lärmaktionsplan soll unerwünschten und gesundheitsschädlichen Umgebungslärm reduzieren, also Belastungen durch Verkehr und Industrie. Dafür müssen die Lärmquellen zunächst erfasst, die Problemlagen analysiert und nach Prioritäten geordnet werden. Die EG-Umgebungslärm-Richtlinie setzt den Rahmen für ein europaweit einheitliches Vorgehen: regelmäßig alle fünf Jahre ist der Umgebungslärm zu ermitteln, zu kartieren und darauf aufbauend unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Minderungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Dies ist Gegenstand des Lärmaktionsplans.
Bereits bei der 2007 durchgeführten Lärmkartierung des Stadtgebiets Düsseldorf konnten großflächige Problembereiche ausgehend vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr aufgezeigt werden. Lärmbrennpunkte, die sich insbesondere aus dem Straßenverkehr und dem in vielen Fällen parallel verlaufenden Straßenbahnnetz ergeben, sind im Stadtgebiet Düsseldorf in großer Zahl anzutreffen. Auf der Basis dieser Ergebnisse sind zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen Schutzmaßnahmen zu prüfen und ein Lärmaktionsplan aufzustellen.
Die in den Ballungsräumen als Umgebungslärm zu betrachteten Geräusche aus Industrie und Gewerbe haben in Düsseldorf eher lokale Auswirkungen und können durch den Vollzug der TA Lärm bewältigt werden. Nachbarschaftslärm (z. B. aus privaten Feiern) sowie Freizeit- und Sportlärm sind nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans.