Lärmbelastete Straßenabschnitte
Lärmbelastete Straßenabschnitte

Der Lärmaktionsplan I

Der Lärmschutz stellt Großstädte vor Herausforderungen, die nicht kurzfristig gelöst werden können. Es wird deutlich, dass ein strategisches Lärmschutzkonzept notwendig ist, um hier Abhilfe zu schaffen. Es bedarf einer Herangehensweise in Form von kurz-, mittel- und langfristiger Bausteine. Daraus sind anschließend konkrete ortsbezogene Maßnahmen abzuleiten. Der Lärmaktionsplan I stellt die strategische Grundlage für die Lärmbekämpfung in Düsseldorf dar.

Lärmbrennpunkte, die sich insbesondere aus dem Straßenverkehr und dem in vielen Fällen parallel verlaufenden Straßenbahnnetz ergeben, sind im Stadtgebiet Düsseldorf in großer Zahl anzutreffen. Düsseldorf setzt deshalb mit dem Masterplan "Reduzierung des Straßenverkehrslärms" seit 2006 kontinuierlich lärmmindernde Maßnahmen an diesen hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen um. Mit dem ersten Lärmaktionsplan von Juli 2011 wurden belastete Gebiete des Flug-, Eisenbahn- und Industrielärm einbezogen und ruhige Gebiete ausgewiesen.

Rasengleisabschnitte
Rasengleisabschnitte

Handlungsfelder der Verkehrslärmbekämpfung

In Düsseldorf sind in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Aktivitäten zur Lärmbekämpfung initiiert und umgesetzt worden, die es aufzugreifen und fortzuentwickeln gilt. Dies sind insbesondere:

  • Einbau geräuschmindernder Fahrbahnbeläge im Rahmen der Straßenunterhaltung,
  • Schaffung von Rasengleisabschnitten (PDF-Datei 104 KB) auf Straßenbahntrassen,
  • die finanzielle Förderung von Schallschutzfenstern,
  • Einbringung von Lärmschutzgesichtspunkten in die Stadt- und Verkehrsplanung sowie größerer (Wohnungs-)Bauvorhaben.

Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Minderung des Schienenverkehrslärms (DB AG und Rheinbahn) und des Fluglärms Gegenstand des Lärmaktionsplans Düsseldorf. Hier werden in erster Linie die bewährten Instrumente (z.B. Lärmsanierungsprogramm des Bundes an Schienenwegen, Nachtflugbeschränkungen etc.) weiter entwickelt. Belastungen aus Industrie und Gewerbe sind eher kleinräumig und können in Verbindung mit dem Vollzug der Technischen Anleitung Lärm eingeschränkt werden.

Daneben sind Bund und Land in ihrer Zuständigkeit aufgefordert, wirksame Maßnahmen an der Quelle zu ergreifen. So bieten Fahrzeugantrieb, Reifen und Schienenlagerung noch erhebliche Minderungspotentiale. Letztlich kann eine umfassende und effektive Senkung der Lärmbelastungen in den Städten nur auf diesem Weg erfolgen.“

Ruhige Gebiete

Übersichtsskarte ruhige Gebiete
Übersichtskarte ruhige Gebiete

Ruhige Gebiete

Ein weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung ist der Schutz sog. ruhiger Gebiete. Verbindliche Kriterien und Regelungen, in welcher Form der Schutz erfolgen soll, gibt es dabei für "ruhige Gebiete in einem Ballungsraum" nicht. Empfehlungen der europäischen Kommission setzen "einen besonderen Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können".

Mitwirkung am Lärmaktionsplan Düsseldorf

Der vorliegende Lärmaktionsplan Düsseldorf ist Ergebnis der Abstimmung der damit befassten Ämter der Stadtverwaltung und externer Behörden, deren Anregungen und Hinweise eingearbeitet worden sind.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Abwägungsprozess und die Entscheidungen im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans eingeflossen. Der Rat der Stadt hat den Lärmaktionsplan Düsseldorf per Beschluss vom 14. Juli 2011 in Kraft gesetzt.

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