Der Lärmaktionsplan III im Detail

Der Lärmaktionsplan III im Detail

Die Stadtverwaltung hat für weitere lärmbelastete Bereiche Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet. Die Überlegungen konzentrieren sich auf den Straßen- und Straßenbahnverkehr. Nach Auswertung der Lärmkartierung hat das Umweltamt diese Vorschläge mit den Verkehrsbehörden abgestimmt und daraus ein Konzept entwickelt.

Lärmvorsorge durch Planung

Gegenüber der letzten stadtweiten Lärmberechnung hat der Umgebungslärm in Düsseldorf zugenommen. Der Einwohnerzuwachs erzeugt mehr Verkehr, was eine höhere Lärmbelastung bewirkt. Als zusätzlicher Effekt zeichnet sich ab, dass mangels Alternativen Wohnungsneubau auch auf Baugrundstücken erfolgt, die in der Vergangenheit wegen Vorbelastungen gemieden wurden. Die Stadtverwaltung versucht in diesen Fällen durch planerische, architektonische und technische Vorgaben gute Wohnverhältnisse zu schaffen. Diese sogenannte Lärmvorsorge ist Bestandteil des Lärmaktionsplans.

Weitere Maßnahmen des Entwurfs zum Lärmaktionsplan III sind:

  • Prüfung von Tempo 30 auf bewohnten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen,
  • Schaffung weiterer begrünter Straßenbahntrassen,
  • Einbau Lärm optimierter Fahrbahnbeläge,
  • Förderung von Schallschutzfenstern und
  • Erhalt ruhiger Gebiete.

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