Nach der Fertigstellung der Lärmkarten und ihrer Auswertung wird festgestellt, ob eine Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung vorliegt. Dies ist in Großstädten regelmäßig und an vielen Orten der Fall. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Mitwirkung gebeten, die Orte zu benennen, wo sie Umgebungslärm empfinden und mit welchen Maßnahmen dieser bekämpft werden kann. Die jeweiligen Lärmbrennpunkte werden daraufhin näher analysiert. Mit den zuständigen Stellen werden Gegenmaßnahmen diskutiert und ihre Wirkungen betrachtet. Im Ergebnis ist eine einvernehmliche Verständigung über die zu treffenden Maßnahmen herzustellen, die dann im Lärmaktionsplan aufgenommen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Lärmaktionsplan zu dokumentieren. Schließlich legt die Stadtverwaltung den so entstandenen Lärmaktionsplan dem Rat zur Beschlussfassung vor. Der beschlossene Lärmaktionsplan tritt in Kraft und wird der EU-Kommission übermittelt. Diese prüft den Status der Lärmaktionsplanung und kann Sanktionen erlassen, soweit die Pläne nicht vorliegen oder mangelhaft sind.