Die EU hat erkannt, dass die Lärmbelastung für viele Menschen ein Problem bis hin zu gesundheitlichen Auswirkungen darstellt. Mit der Umgebungslärmrichtlinie sind deshalb Lärmaktionspläne eingeführt worden, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen verringert werden sollen. Diese gelten für belastete Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie in Industriegebieten und Häfen bei Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Die Lärmaktionspläne haben den Anspruch, ein umfassendes Lärmschutzkonzept für Düsseldorf zu sein. Dazu gehört auch der Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms.
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