Hygienevorschriften für mobile Stände

Hygienevorschriften für mobile Stände

Sie möchten auf einem Markt leicht verderbliche Lebensmittel in einem beweglichen Marktstand anbieten oder verkaufen?

Dann beachten Sie folgende Punkte:

Der Stand

Sauberkeit und Vollständigkeit

Die Lebensmittel müssen vor nachteiliger Beeinflussung geschützt sein.Deshalb: fester, leicht zu reinigender Boden, Überdachung, ausreichender Kunden- und Witterungsschutz (von 3 Seiten geschlossen), Wände und Decken mit hellfarbigem Anstrich oder aus vergleichbarem glatten, leicht zu reinigendem Material.

Schutz und Lagerung von Lebensmitteln

Die angeboten Lebensmittel sind auch im Verkaufsbereich vor vorbeigehende oder anstehende Menschen zu schützen. Bringen Sie dazu Schutzeinrichtungen wie Glaswände oder Plexiglaswände an.

Es müssen Kühleinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel vorhanden sein. Die Einhaltung der notwendigen Temperatur muß auch im Verkaufsbereich überwacht und gewährleistet werden.Verzehrsfertige Lebensmittel und Speisen dürfen niemals, auch nicht im Kühlraum, gemeinsam mit ungewaschenem Obst, Gemüse, Getränkekisten, Kartonware gelagert werden.

Arbeitsplatten und Arbeitsgeräte

müssen aus leicht zu reinigendem und desinfizierbarem Material bestehen. Es sind glatte abwaschfeste Materialien zu verwenden.
 

Für Lebensmittelabfälle

sind gesonderte Behältnisse, die nur diesem Zweck dienen, zu verwenden. Diese Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie mit einem Deckel zu verschließen sein.

Die Beseitigung der Speiseabfälle

und sonstiger Abfälle muß entsprechend den rechtlichen Vorschriften erfolgen.

Die Mitarbeiter benötigen

Eine Belehrung im Gesundheitsamt und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Alte Gesundheitszeugnisse gemäß § 18 Bundesseuchengesetz behalten ihre Gültigkeit.Die Belehrung muss jährlich durch den Arbeitgeber wiederholt werden. Die Bescheinigung darüber ist auf Anforderung vorzulegen.

Sauberkeit und Schutzkleidung, Sanitäreinrichtungen

Personen, die insbesondere leicht verderbliche unverpackte Lebensmittel oder Speisen behandeln, müssen darauf achten, dass sie sauber sind und saubere Schutzkleidung tragen. Dazu gehört eine geeignete Kopfbedeckung, die das gesamte Haar erfaßt; kein Schmuck an den Händen; kein Nagellack, kurze Fingernägel.

Außerdem müssen zur Verfügung stehen:

  • eine Handwaschgelegenheit
  • hygienische Sanitäreinrichtungen
  • Umkleidemöglichkeiten,
  • Schutzbekleidung wie beispielsweise Kittel.

Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser

Dazu gehören Einmalhandtücher, Flüssigseife und Bürste und ggf. Desinfekionsmittel.

Die Handwaschgelegenheit muß in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes angebracht sein.

Trennung zwischen Handwaschbecken und Spülbecken

Für das Waschen von Lebensmitteln und zum Spülen von Geschirr oder Arbeitsgeräten sind vom Handwaschbecken getrennte Spül- und Waschbecken zu schaffen.

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    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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