Lebensmittelüberwachung - Informationen zur Verbraucherbeschwerde

Lebensmittelüberwachung - Informationen zur Verbraucherbeschwerde

Hinweise auf die lebensmittelrechtlichen Grundsätze "Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung" finden sich schon im Altertum vor 3500 Jahren. Marktkontrollen gab es schon im alten Athen und Byzanz. Nach dem Soester Stadtrecht von 1120 hatte jener, "der faulen Wein mit gutem Wein mischt, sein Leben verwirkt".

Durchgeführt wird die Lebensmittelüberwachung von den "Lebensmittelüberwachungsämtern" der Kreise, kreisfreien Städten oder Bezirksämtern. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Kontrollen in Betrieben durch und entnehmen auf allen Handelsstufen Proben.

Beschwerde über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetik

Wenn Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Mängel feststellen, sollten Sie sich zunächst an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Ist dies erfolglos, nimmt das für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsamt (in Düsseldorf das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) die Beschwerde entgegen.

Beschwerde über Betriebe / Hygienemängel in Betrieben

Wenn Sie Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet haben oder Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. unwohl fühlen oder erkrankt sind, so wenden Sie sich umgehend an uns.
Soweit noch vorhanden, bringen Sie bitte die Lebensmittel zum Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.

Umgang mit der Beschwerdeprobe

Bitte bewahren Sie die Beschwerdeprobe, wenn möglich mit Originalverpackung, bis zur Übergabe an uns an einem kühlen Ort (maximal +4°C) oder im Kühlschrank auf. Sollten Sie den Mangel außerhalb unserer Öffnungszeiten feststellen, frieren Sie das Lebensmittel nach Möglichkeit ein.

Wir werden die vorgelegte Probe umgehend untersuchen und der Beschwerde über einen Hygienemangel nachgehen (Betriebskontrolle). Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos.

Das Ergebnis teilen wir Ihnen, sofern Sie es wünschen, umgehend mit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass wir bei allen Beschwerden folgende Angaben auf jeden Fall benötigen:

  • Ihren Namen
  • Ihre vollständige Adresse und Ihre
  • Ihre Telefonnummer.

Für eine schnelle Benachrichtigung ist Ihre

  • Telefonnummer und
  • E-Mail-Adresse

sehr hilfreich.

Wir beraten Sie gerne

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

  • Telefon 0211 - 8993144
    Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    E-Mail
  • Ulmenstraße 215
    40468 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Nützliche Links und Downloads zum Thema

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