Beschwerde über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetik
Wenn Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Mängel feststellen, sollten Sie sich zunächst an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Ist dies erfolglos, nimmt das für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsamt (in Düsseldorf das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) die Beschwerde entgegen.
Beschwerde über Betriebe / Hygienemängel in Betrieben
Wenn Sie Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet haben oder Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. unwohl fühlen oder erkrankt sind, so wenden Sie sich umgehend an uns.
Soweit noch vorhanden, bringen Sie bitte die Lebensmittel zum Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Umgang mit der Beschwerdeprobe
Bitte bewahren Sie die Beschwerdeprobe, wenn möglich mit Originalverpackung, bis zur Übergabe an uns an einem kühlen Ort (maximal +4°C) oder im Kühlschrank auf. Sollten Sie den Mangel außerhalb unserer Öffnungszeiten feststellen, frieren Sie das Lebensmittel nach Möglichkeit ein.
Wir werden die vorgelegte Probe umgehend untersuchen und der Beschwerde über einen Hygienemangel nachgehen (Betriebskontrolle). Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos.
Das Ergebnis teilen wir Ihnen, sofern Sie es wünschen, umgehend mit.